Zuerst der Entwicklungszustand, dann der Preis
Die größte Preisspanne liegt nicht zwischen zwei Wiesen, sondern zwischen zwei Zuständen. § 3 ImmoWertV unterscheidet Flächen der Land- oder Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifes Land. Zwischen der ersten und der letzten Stufe liegt regelmäßig ein Vielfaches, und zwar bei identischer Lage und Größe.
Wer seinen Wert schätzen will, muss deshalb zuerst wissen, in welchem Zustand die Fläche ist — und das ist eine Tatsachenfrage, keine Hoffnung. Ein Grundstück wird nicht dadurch zu Bauerwartungsland, dass der Nachbar baut oder die Gemeinde „irgendwann" plant.
Den Bodenrichtwert kostenlos abfragen
Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB von den Gutachterausschüssen ermittelt und veröffentlicht. Jedes Bundesland betreibt dafür ein eigenes Portal, in dem man die Werte zu einer Lage kostenfrei einsehen kann; welches das in Ihrem Fall ist, steht auf der Seite zu Ihrem Bundesland. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es eigene Richtwerte, die deutlich unter den Bauland-Werten liegen.
Der Wert gilt für ein Grundstück mit den Merkmalen der Zone, nicht für Ihres. Abweichungen bei Zuschnitt, Erschließung, Hangneigung oder Zufahrt müssen Sie selbst auf- oder abschlagen. Wer es genauer braucht — etwa für das Finanzamt, eine Teilung oder einen Streit —, beantragt beim Gutachterausschuss ein Verkehrswertgutachten; das kostet, ist dafür aber belastbar.
Was bei Freizeitflächen wirklich den Preis macht
In der Praxis entscheiden wenige Merkmale über den Unterschied zwischen "bleibt zwei Jahre liegen" und "drei Anfragen in der ersten Woche". Die Zufahrt steht dabei an erster Stelle: Eine Fläche, die man nur über fremdes Land erreicht, ist schwer zu verkaufen, und zwar unabhängig von ihrer Qualität.
Danach kommen Zuschnitt und Größe. Sehr schmale Parzellen lassen sich kaum nutzen; sehr kleine lohnen den Erwerbsaufwand nicht. Sonnenlage und Hangneigung entscheiden beim Obstbau und beim Weinbau fast alles. Und schließlich zählt, was darauf steht: Eine genehmigte Hütte ist ein Wert, eine ungenehmigte ein Risiko.
- Zufahrt: eigener Zugang, Wegerecht im Grundbuch oder nur Duldung?
- Zuschnitt: nutzbare Breite, Länge, Hangneigung, Ausrichtung.
- Bestand: gepflegt oder verbuscht, Obstbäume, Rebanlage, Aufwuchs.
- Rechte und Lasten: Pacht, Leitungsrechte, Wegerechte, Schutzgebiet.
- Bauliches: genehmigt, geduldet oder ungenehmigt — der Unterschied ist groß.
Was diese Seite ist und was nicht. Wir stellen die Rechtslage dar, so wie sie in den genannten Vorschriften steht. Das ist keine Rechts- und keine Steuerberatung, und es ersetzt keine Auskunft der Behörde: Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.
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