Zum Kopieren · 10 fertige Texte · kostenfrei
Musteranfragen ans Bauamt
Eine formlose Anfrage beim Bauamt ist kostenfrei und unverbindlich: Sie schildern das Flurstück und stellen Ihre Frage schriftlich. Antwort kommt meist in ein bis drei Wochen. Die zehn Texte auf dieser Seite sind fertig formuliert; Sie füllen nur die eckigen Klammern aus.
Warum es diese Seite gibt. Jeder Ratgeber endet mit „fragen Sie bei der Behörde nach". Das Schwierige daran ist nicht die Erkenntnis, sondern der erste Satz. Hier steht er schon.
So gehen Sie vor
- Flurstück heraussuchen. Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer stehen im Kaufvertrag, im Grundbuchauszug und im Exposé. Ohne sie kann die Behörde nicht antworten.
- Text kopieren und ausfüllen. Alles in eckigen Klammern ersetzen. Was Sie nicht wissen, lassen Sie weg — lieber eine Lücke als eine falsche Angabe.
- Abschicken und ablegen. Per E-Mail genügt. Heben Sie die Antwort auf: Beim späteren Verkauf ist sie das Papier, das Fragen von Käufern beendet.
Bauen, Zaun und Nutzung
Musteranfrage: Darf ich hier eine Hütte bauen?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie das Bauamt, ob ein Gartenhaus auf Ihrer Fläche zulässig ist — nicht nur, ob es genehmigungsfrei wäre.
An: Die untere Baurechtsbehörde. Je nach Bundesland ist das die Gemeinde selbst oder das Landratsamt. · Ein bis drei Wochen.
Musteranfrage: Ist die Hütte auf dem Grundstück genehmigt?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie vor dem Kauf nach, ob ein vorhandenes Gebäude genehmigt ist oder nur geduldet wird.
An: Die untere Baurechtsbehörde. Als Kaufinteressent brauchen Sie meist eine Vollmacht des Eigentümers; fragen Sie danach, bevor Sie schreiben. · Zwei bis sechs Wochen, weil oft Akten herausgesucht werden müssen.
Musteranfrage: Darf ich einzäunen?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie das Bauamt, ob und wie Sie Ihr Grundstück einfrieden dürfen.
An: Die untere Baurechtsbehörde, bei Gartengebieten zusätzlich die Gemeinde wegen der Satzung. · Ein bis zwei Wochen.
Musteranfrage: Darf ich einen Wohnwagen abstellen?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie das Bauamt, ob Sie einen Wohnwagen, ein Wohnmobil oder ein Tiny House dauerhaft auf Ihrer Fläche abstellen dürfen.
An: Die untere Baurechtsbehörde. · Ein bis drei Wochen.
Was gilt für diese Fläche?
Musteranfrage: In welchem Gebiet liegt mein Flurstück?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie das Bauamt, ob Ihr Grundstück im Außenbereich, in einem Bebauungsplan oder in einem Satzungsgebiet liegt.
An: Das Bauamt (manchmal Stadtbauamt, Bauverwaltung oder Fachbereich Bauen) der Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Bei kleinen Gemeinden oft die Verwaltungsgemeinschaft. · Meist wenige Tage bis zwei Wochen. Die Auskunft ist in der Regel gebührenfrei.
Musteranfrage: Welche Satzung gilt für mein Gartengebiet?
Fertiger Text zum Kopieren: Fordern Sie bei der Gemeinde die Satzung an, die für Ihr Gartengebiet gilt.
An: Die Gemeindeverwaltung, Fachbereich Bauen oder Ordnungsamt. · Oft wenige Tage; manche Gemeinden stellen die Satzungen auch online.
Musteranfrage: Was ist der Bodenrichtwert meiner Fläche?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie den Gutachterausschuss nach dem Bodenrichtwert für Ihre Fläche ohne Baurecht.
An: Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, meist beim Landratsamt oder bei der Stadt. · Oft sofort online über das Bodenrichtwertportal des Landes, sonst wenige Tage.
Kaufen, verkaufen, verpachten
Musteranfrage an die Landwirtschaftsbehörde
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie die untere Landwirtschaftsbehörde, ob der Verkauf Ihrer Fläche genehmigungspflichtig ist.
An: Die untere Landwirtschaftsbehörde, meist beim Landratsamt (oft „Landwirtschaftsamt" oder „Amt für Landwirtschaft"). · Die Auskunft meist eine bis zwei Wochen. Das Genehmigungsverfahren selbst dauert länger.
Musteranfrage: Darf ich die Waldfläche anders nutzen?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie die Forstbehörde, ob aus Ihrer Waldparzelle eine Wiese oder ein Garten werden darf.
An: Die untere Forstbehörde, meist beim Landratsamt. · Zwei bis sechs Wochen.
Musteranfrage: Ist die Fläche verpachtet?
Fertiger Text zum Kopieren: Klären Sie vor dem Kauf, ob ein Landpachtvertrag läuft — in den Sie als Käufer eintreten.
An: Den Verkäufer, schriftlich. Diese Anfrage geht nicht an eine Behörde. · Sollte vor dem Notartermin beantwortet sein.
Häufige Fragen
Wie schreibe ich eine formlose Anfrage ans Bauamt?
Nennen Sie zuerst das Flurstück eindeutig — Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer und Lage —, dann Ihr Vorhaben mit Maßen, dann die Frage als nummerierte Liste. Nummerierte Fragen werden einzeln beantwortet, ein Fließtext oft nur zusammenfassend. Am Ende Name, Anschrift und eine Rückrufnummer. Mehr verlangt niemand: Eine formlose Anfrage braucht kein Formular.
Was kostet eine Anfrage beim Bauamt?
Eine formlose schriftliche Anfrage ist in aller Regel gebührenfrei. Kosten entstehen erst bei einer förmlichen Bauvoranfrage: Dafür verlangen die Behörden je nach Land und Aufwand meist einen niedrigen bis mittleren dreistelligen Betrag. Die Texte hier sind formlose Anfragen.
Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und formloser Anfrage?
Die Bauvoranfrage ist ein Antrag nach der jeweiligen Landesbauordnung. Sie kostet Gebühren, dauert länger und endet mit einem Bauvorbescheid — einem Verwaltungsakt, auf den Sie sich berufen können und der meist drei Jahre bindet. Die formlose Anfrage kostet nichts und bindet die Behörde nicht, beantwortet aber die Vorfrage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt.
Wie lange dauert die Antwort vom Bauamt?
Für die formlose Anfrage gibt es keine gesetzliche Frist. In der Praxis antworten Bauämter innerhalb von ein bis drei Wochen, Landwirtschafts- und Forstbehörden teils schneller. Bleibt nach vier Wochen eine Antwort aus, hilft ein kurzer Anruf unter Nennung Ihres Betreffs mehr als eine zweite Mail.
Ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?
Die Landesbauordnungen stellen kleine Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte von der Genehmigung frei — die Grenze liegt je nach Land bei einem bestimmten umbauten Raum. Verfahrensfrei heißt aber nicht zulässig: Im Außenbereich bleibt ein Gartenhaus nach § 35 BauGB in aller Regel unzulässig, auch wenn es klein genug wäre. Genau diese Verwechslung ist der teuerste Irrtum bei Freizeitgrundstücken.
Darf ich mein Grundstück einfach einzäunen?
Eine Einfriedung ist in vielen Ländern verfahrensfrei, wenn sie eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Im Außenbereich ist sie trotzdem ein Vorhaben nach § 29 BauGB und kann unzulässig sein, etwa wenn sie Wildwechsel oder einen Wanderweg abschneidet. Dazu kommen Nachbarrecht und örtliche Satzungen. Deshalb fragt der Mustertext beides zugleich ab.
Was ist ein Negativattest beim Grundstück?
Negativattest oder Negativzeugnis ist das Zeugnis der Gemeinde darüber, dass ihr Vorkaufsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird. Grundlage ist § 28 Absatz 1 BauGB; das Vorkaufsrecht selbst steht in § 24 BauGB. Das Grundbuchamt darf den Käufer ohne diesen Nachweis nicht eintragen, der Notar holt es deshalb ohnehin ein. Bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen kommt die Genehmigung nach § 2 Grundstückverkehrsgesetz hinzu — das ist etwas anderes und ersetzt das Zeugnis nicht.
An wen muss ich meine Anfrage richten?
Für Bauen und Einfriedung an die untere Baurechtsbehörde: je nach Bundesland die Gemeinde selbst oder das Landratsamt. Für den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an das Landwirtschaftsamt, für Wald an die untere Forstbehörde, für Bodenrichtwerte an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Jeder Mustertext nennt die Stelle.
Rechtsgrundlagen
Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.
- § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich)
- § 29 BauGB (Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften)
- § 24 BauGB (Allgemeines Vorkaufsrecht der Gemeinde)
- § 28 BauGB (Verfahren und Entschädigung; Zeugnis über die Nichtausübung des Vorkaufsrechts)
- § 2 GrdstVG (Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung)
Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.
Was diese Seite ist und was nicht. Wir stellen die Rechtslage dar, so wie sie in den genannten Vorschriften steht. Das ist keine Rechts- und keine Steuerberatung, und es ersetzt keine Auskunft der Behörde: Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.
Die Rechtsinhalte gelten bundesweit. Vermitteln tut iMMo75 zwischen Stuttgart und Karlsruhe. Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenlos.