Musteranfrage · zum Kopieren · kostenfrei
Musteranfrage: Ist die Fläche verpachtet?
Fertiger Text zum Kopieren: Klären Sie vor dem Kauf, ob ein Landpachtvertrag läuft — in den Sie als Käufer eintreten.
- An wen
- Den Verkäufer, schriftlich. Diese Anfrage geht nicht an eine Behörde.
- Antwort
- Sollte vor dem Notartermin beantwortet sein.
- Kosten
- Keine. Eine formlose Anfrage ist gebührenfrei.
Wann Sie diese Anfrage brauchen
Vor jedem Kauf einer landwirtschaftlichen Fläche. Nach § 593b BGB tritt der Käufer in einen bestehenden Landpachtvertrag ein und ist bis zu dessen Ende daran gebunden. Landpachtverträge laufen oft über viele Jahre. Eine mündliche Zusage, der Pächter werde schon gehen, ist nichts wert.
Der Text
Alles [in eckigen Klammern] ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie weg — eine Lücke ist besser als eine falsche Angabe.
Betreff: Pachtverhältnisse zu Flurstück [Flurstücksnummer], Gemarkung [Gemarkung] Sehr geehrte [Anrede], vor dem beabsichtigten Erwerb der Fläche Gemarkung: [Gemarkung] Flur / Flurstück: [Flur] / [Flurstücksnummer] Größe: [Größe] m² bitte ich Sie um folgende Angaben: 1. Ist die Fläche ganz oder teilweise verpachtet? 2. Falls ja: Bitte nennen Sie mir Pächter, Beginn und Ende der Pachtzeit sowie den Pachtzins, und stellen Sie mir eine Kopie des Pachtvertrags zur Verfügung. 3. Bestehen mündliche Nutzungsabsprachen, etwa zur Mahd, zum Schnitt oder zur Wegenutzung? 4. Bestehen Rechte Dritter, die nicht im Grundbuch stehen, etwa Wegerechte, Leitungsrechte oder Jagdpachtvereinbarungen? Mir ist bekannt, dass ich als Erwerber nach § 593b BGB in ein bestehendes Pachtverhältnis eintrete. Deshalb ist mir eine vollständige Auskunft vor dem Notartermin wichtig. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
Vor dem Abschicken. Prüfen Sie, ob Gemarkung und Flurstücksnummer stimmen: Die Behörde antwortet zu dem Flurstück, das Sie nennen, nicht zu dem, das Sie meinen. Heben Sie die Antwort auf — beim späteren Verkauf beendet sie Rückfragen von Käufern, ohne dass jemand erneut beim Amt nachfragen muss.
Aus der Praxis. Lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben und nehmen Sie sie zum Notartermin mit. Eine falsche Auskunft an dieser Stelle hat Folgen für den Verkäufer; eine mündliche hat keine.
Rechtsgrundlagen
Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.
Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.
Keine Rechtsberatung — und warum das hier kein Kleingedrucktes ist. Dieser Text stellt eine Frage, er behauptet keinen Anspruch und beurteilt Ihren Fall nicht. Genau deshalb dürfen wir ihn Ihnen geben: Das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, nicht das Formulieren einer Anfrage. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet die Behörde — und bei Zweifeln eine Anwältin oder ein Anwalt.
Weitere Texte und die Fragen zu Kosten, Dauer und Zuständigkeit stehen auf der Übersicht der Musteranfragen.