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Gartengrundstücke und Streuobstwiesen · Stand 29.10.2026

Gartengrundstück und Streuobstwiese kaufen

Hier werden drei Dinge verwechselt, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben. Ein Gartengrundstück liegt in einem Gartengebiet und wird gekauft. Eine Streuobstwiese ist eine landwirtschaftliche Fläche mit Baumbestand und wird ebenfalls gekauft. Ein Kleingarten nach § 1 Bundeskleingartengesetz dagegen wird gepachtet: Dort wird gar kein Eigentum verkauft.

Gerade ist hier nichts eingestellt. Solche Flächen kommen einzeln herein. Stellen Sie Ihre ein, es kostet nichts – oder geben Sie ein Gesuch auf, dann sieht es jeder, der etwas abzugeben hat.

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Der Kleingarten: warum man ihn nicht kaufen kann

§ 1 des Bundeskleingartengesetzes beschreibt den Kleingarten als Garten in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen. Genutzt wird er über einen Kleingartenpachtvertrag nach § 4 desselben Gesetzes. Eigentümer der Fläche ist meist die Gemeinde oder ein Verein.

Gehandelt werden dort nur Laube und Aufwuchs, und das läuft über den Verein, nicht über einen Makler und nicht über ein Portal. Wer Eigentum möchte, braucht ein Gartengrundstück oder eine Streuobstwiese. Diese Verwechslung ist bei diesem Thema die häufigste überhaupt.

Was die Satzung regelt, und warum sie wichtiger ist als das Gesetz

Für Gartengebiete am Ortsrand erlassen die Gemeinden eigene Satzungen, und die regeln erstaunlich genau: wie hoch eine Hütte sein darf, aus welchem Material der Zaun, was gepflanzt und was abgestellt werden darf. Zwei Grundstücke, die nebeneinander liegen und durch eine Gemeindegrenze getrennt sind, können deshalb verschiedenen Regeln unterliegen.

Lassen Sie sich die Satzung geben, bevor Sie kaufen. Sie ist meist zwei Seiten lang und beantwortet die Hälfte aller Fragen, die sonst erst nach dem Kauf auftauchen.

Streuobstwiese: der Baumbestand macht Arbeit

Auf der Streuobstwiese gilt das Baurecht des Außenbereichs, dazu kommt beim Altbaumbestand eine Pflege, die Arbeit macht: Schnitt, Mahd und oft eine naturschutzrechtliche Bindung. Fragen Sie, wer bisher gemäht hat und ob es dazu eine Vereinbarung gibt — eine mündliche Absprache mit dem Nachbarlandwirt endet mit dem Verkauf.

Was diese Seite ist und was nicht. Wir stellen die Rechtslage dar, so wie sie in den genannten Vorschriften steht. Das ist keine Rechts- und keine Steuerberatung, und es ersetzt keine Auskunft der Behörde: Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Die Rechtsinhalte gelten bundesweit. Vermitteln tut iMMo75 zwischen Stuttgart und Karlsruhe. Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenlos.

Häufige Fragen

Kann ich einen Kleingarten kaufen?

In der Regel nicht. Ein Kleingarten nach § 1 Bundeskleingartengesetz liegt in einer Anlage mit mehreren Einzelgärten und wird über einen Kleingartenpachtvertrag nach § 4 genutzt. Eigentümer ist meist die Gemeinde oder ein Verein. Verkauft werden können dort nur Laube und Aufwuchs, und das läuft über den Verein. Wer Eigentum möchte, braucht ein Gartengrundstück oder eine Streuobstwiese.

Darf ich auf einem Gartengrundstück ein Gartenhaus bauen?

Das regelt die Satzung der Gemeinde für das jeweilige Gartengebiet, und sie ist oft enger als erwartet: Höhe, Grundfläche, Material und Standort sind darin meist genau festgelegt. Liegt die Fläche nicht in einem Gartengebiet, sondern im Außenbereich, gilt § 35 BauGB und ein Gartenhaus ist dort nicht privilegiert.

Darf ich eine landwirtschaftliche Fläche als Garten nutzen?

Das ist eine Nutzungsänderung, und sie ist nicht allein Ihre Entscheidung. Eine Wiese zu mähen und Obstbäume zu pflegen bleibt unkritisch. Sobald aber Zaun, Hütte, Terrasse, Teich oder Rasenfläche mit Gartenmöbeln dazukommen, wird aus landwirtschaftlicher Nutzung eine Freizeitnutzung, und im Außenbereich ist das genehmigungsbedürftig und regelmäßig unzulässig.

Kann ich eine Laube im Kleingarten kaufen?

Die Laube ja, den Garten nicht. Ein Kleingarten wird nach § 4 Bundeskleingartengesetz gepachtet und nicht gekauft; gehandelt werden nur Laube und Aufwuchs, und zwar über den Verein. Der ermittelt dafür in der Regel einen Schätzwert und schlägt den nächsten Bewerber von der Warteliste vor. Ein freier Verkauf an eine Person Ihrer Wahl ist damit nicht vorgesehen.

Darf ich im Kleingarten eine Laube bauen?

Ja, aber nur in dem engen Rahmen des § 3 Bundeskleingartengesetz: eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, und sie darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Die Vorschrift sagt ausdrücklich, dass die §§ 29 bis 36 BauGB unberührt bleiben — das Bauplanungsrecht gilt also zusätzlich. Dazu kommen die Gartenordnung des Vereins und das Bauordnungsrecht des Landes.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.