Musteranfrage · zum Kopieren · kostenfrei
Musteranfrage an die Landwirtschaftsbehörde
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie die untere Landwirtschaftsbehörde, ob der Verkauf Ihrer Fläche genehmigungspflichtig ist.
- An wen
- Die untere Landwirtschaftsbehörde, meist beim Landratsamt (oft „Landwirtschaftsamt" oder „Amt für Landwirtschaft").
- Antwort
- Die Auskunft meist eine bis zwei Wochen. Das Genehmigungsverfahren selbst dauert länger.
- Kosten
- Keine. Eine formlose Anfrage ist gebührenfrei.
Wann Sie diese Anfrage brauchen
Bevor der Notartermin steht. Der Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Flächen ist ab einer bestimmten Größe genehmigungspflichtig, und die maßgebliche Größe unterscheidet sich je nach Bundesland und oft sogar je nach Landkreis. Zusammenhängende Flächen desselben Verkäufers werden zusammengerechnet.
Der Text
Alles [in eckigen Klammern] ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie weg — eine Lücke ist besser als eine falsche Angabe.
Betreff: Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs von Flurstück [Flurstücksnummer], Gemarkung [Gemarkung] Sehr geehrte Damen und Herren, ich beabsichtige, die folgende Fläche zu verkaufen: Gemarkung: [Gemarkung] Flur / Flurstück: [Flur] / [Flurstücksnummer] Größe: [Größe] m² Nutzung: [z. B. Acker, Grünland, Weinberg, Wald, Streuobstwiese] Weitere Flächen in derselben Gemarkung, die mir gehören und die ebenfalls veräußert werden sollen: [Flurstücksnummer, Größe] — oder: keine Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Ist der Verkauf dieser Fläche genehmigungsbedürftig? 2. Falls ja: Welche Unterlagen benötigen Sie, und mit welcher Bearbeitungsdauer ist zu rechnen? 3. Welche Flächengröße ist in Ihrem Zuständigkeitsbereich maßgeblich, und gilt für die genannte Nutzungsart eine abweichende Grenze? 4. Werden meine übrigen Flächen bei der Beurteilung mit herangezogen? Über eine schriftliche Antwort würde ich mich freuen. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer] oder [E-Mail-Adresse]. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
Vor dem Abschicken. Prüfen Sie, ob Gemarkung und Flurstücksnummer stimmen: Die Behörde antwortet zu dem Flurstück, das Sie nennen, nicht zu dem, das Sie meinen. Heben Sie die Antwort auf — beim späteren Verkauf beendet sie Rückfragen von Käufern, ohne dass jemand erneut beim Amt nachfragen muss.
Aus der Praxis. Eine Genehmigungspflicht ist kein Hindernis, sondern ein Schritt im Ablauf: Der Notar nimmt den Vorbehalt in den Vertrag auf, und der Vollzug im Grundbuch wartet, bis die Genehmigung da ist. Unangenehm wird es nur, wenn beide Seiten erst beim Notar davon erfahren.
Keine Rechtsberatung — und warum das hier kein Kleingedrucktes ist. Dieser Text stellt eine Frage, er behauptet keinen Anspruch und beurteilt Ihren Fall nicht. Genau deshalb dürfen wir ihn Ihnen geben: Das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, nicht das Formulieren einer Anfrage. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet die Behörde — und bei Zweifeln eine Anwältin oder ein Anwalt.
Weitere Texte und die Fragen zu Kosten, Dauer und Zuständigkeit stehen auf der Übersicht der Musteranfragen.