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Bauerwartungsland · Stand 30.10.2026

Bauerwartungsland kaufen und verkaufen

Bauerwartungsland sind Flächen, bei denen nach konkreten Anhaltspunkten, vor allem dem Planungsstand und der städtebaulichen Entwicklung, eine Bebauung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist. Es gibt also noch kein Baurecht, sondern nur begründete Aussicht darauf. So definiert es § 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung.

Gerade ist hier nichts eingestellt. Solche Flächen kommen einzeln herein. Stellen Sie Ihre ein, es kostet nichts – oder geben Sie ein Gesuch auf, dann sieht es jeder, der etwas abzugeben hat.

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Die vier Stufen nach § 3 ImmoWertV

Es gibt für diese Frage eine amtliche Einteilung, und sie ist der Grund, warum zwei Wiesen nebeneinander das Zehnfache auseinanderliegen können. § 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung unterscheidet den Entwicklungszustand einer Fläche in vier Stufen und eine Auffangstufe.

  • Land- und forstwirtschaftliche Fläche. Nutzbar für Land- oder Forstwirtschaft und keine der folgenden Stufen.
  • Bauerwartungsland. Eine Bebauung ist nach konkreten Anhaltspunkten mit hinreichender Sicherheit zu erwarten. Erwartung, nicht Anspruch.
  • Rohbauland. Planungsrechtlich für eine Bebauung vorgesehen, aber die Erschließung ist noch nicht gesichert oder der Zuschnitt nach Lage, Form oder Größe noch nicht geeignet.
  • Baureifes Land. Nach öffentlichem Recht und tatsächlich sofort bebaubar. Das ist der Bauplatz — und der gehört nicht auf diese Seite.
  • Sonstige Flächen. Die Auffangstufe für alles, was sich keiner der vier zuordnen lässt.

Was Sie prüfen sollten, bevor Sie auf eine Erwartung zahlen

Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt, und keine Frist, in der das zu geschehen hätte. Prüfen Sie deshalb, ob die Fläche im Flächennutzungsplan überhaupt als Bauflächenreserve dargestellt ist und wie weit das Verfahren wirklich gediehen ist. Ein Blick in die Gemeinderatsprotokolle sagt oft mehr als jede Auskunft.

Bis zum Bebauungsplan gilt das Recht des Außenbereichs. Bis dahin ist die Fläche also das, was sie heute ist: Acker, Wiese oder Brache.

Was diese Seite ist und was nicht. Wir stellen die Rechtslage dar, so wie sie in den genannten Vorschriften steht. Das ist keine Rechts- und keine Steuerberatung, und es ersetzt keine Auskunft der Behörde: Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Die Rechtsinhalte gelten bundesweit. Vermitteln tut iMMo75 zwischen Stuttgart und Karlsruhe. Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenlos.

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Fertige Anfragen für Ihr Amt

Jeder Ratgeber endet mit „fragen Sie bei der Behörde nach". Das Schwierige ist aber nicht die Erkenntnis, sondern die Formulierung. Diese Texte können Sie kopieren, ausfüllen und abschicken.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bauerwartungsland und Rohbauland?

§ 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung unterscheidet beides. Bauerwartungsland sind Flächen, bei denen nach konkreten Anhaltspunkten, vor allem dem Planungsstand und der städtebaulichen Entwicklung, eine Bebauung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist: Es gibt noch kein Baurecht, nur begründete Aussicht darauf. Rohbauland ist planungsrechtlich bereits für eine Bebauung vorgesehen, aber die Erschließung ist noch nicht gesichert oder der Zuschnitt nach Lage, Form oder Größe noch nicht geeignet. Die nächste Stufe ist baureifes Land, also der fertige Bauplatz.

Wann wird aus einer Wiese oder einem Acker Bauland?

Nicht durch Zeitablauf und nicht durch die Nachbarschaft. Den Schritt macht die Gemeinde: Erst wenn sie einen Bebauungsplan aufstellt und die Erschließung gesichert ist, wird aus der Fläche baureifes Land. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, und eine Frist auch nicht. Das Alltagswort Bauland fasst dabei zusammen, was § 3 ImmoWertV in vier Entwicklungszustände trennt.

Was ist auf Bauerwartungsland erlaubt?

Dasselbe wie auf jeder Fläche im Außenbereich: die bisherige Nutzung. Ein Baurecht entsteht erst mit dem Bebauungsplan, und darauf gibt es keinen Anspruch und keine Frist. Wer Bauerwartungsland kauft, kauft eine Aussicht und keine Genehmigung.

Wie wird Bauerwartungsland bewertet?

Üblicherweise abgeleitet aus dem Wert vergleichbaren erschließungsbeitragsfreien Baulands, vermindert um die noch ausstehenden Kosten und um einen Abschlag für die Wartezeit und das Risiko. Die Gutachterausschüsse veröffentlichen dafür eigene Bodenrichtwerte. Eine belastbare Zahl nennt Ihnen der Gutachterausschuss, nicht ein Portal.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.