Musteranfrage · zum Kopieren · kostenfrei
Musteranfrage: In welchem Gebiet liegt mein Flurstück?
Fertiger Text zum Kopieren: Fragen Sie das Bauamt, ob Ihr Grundstück im Außenbereich, in einem Bebauungsplan oder in einem Satzungsgebiet liegt.
- An wen
- Das Bauamt (manchmal Stadtbauamt, Bauverwaltung oder Fachbereich Bauen) der Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Bei kleinen Gemeinden oft die Verwaltungsgemeinschaft.
- Antwort
- Meist wenige Tage bis zwei Wochen. Die Auskunft ist in der Regel gebührenfrei.
- Kosten
- Keine. Eine formlose Anfrage ist gebührenfrei.
Wann Sie diese Anfrage brauchen
Immer zuerst. Von dieser einen Antwort hängt alles andere ab: ob Sie bauen dürfen, ob ein Zaun zulässig ist, ob eine vorhandene Hütte legal sein kann. Stellen Sie diese Frage vor dem Kauf, nicht danach.
Der Text
Alles [in eckigen Klammern] ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Was Sie nicht wissen, lassen Sie weg — eine Lücke ist besser als eine falsche Angabe.
Betreff: Bauplanungsrechtliche Einordnung des Flurstücks [Flurstücksnummer], Gemarkung [Gemarkung] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Eigentümer des folgenden Grundstücks / ich beabsichtige, das folgende Grundstück zu erwerben: Gemarkung: [Gemarkung] Flur / Flurstück: [Flur] / [Flurstücksnummer] Lage: [Gewann oder Straße, Ortsteil] Größe: [Größe] m² Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Liegt das Flurstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans? Falls ja: Wie lautet dessen Bezeichnung, und welche Art der Nutzung ist dort festgesetzt? 2. Falls kein Bebauungsplan besteht: Ist das Grundstück dem Innenbereich (§ 34 BauGB) oder dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen? 3. Besteht für das Gebiet eine Satzung der Gemeinde, etwa eine Gartenhaus-, Erholungs- oder Außenbereichssatzung? Falls ja, bitte ich um Zusendung oder um einen Hinweis, wo ich sie einsehen kann. 4. Ist mir bekannt, dass für das Grundstück Baulasten, Dienstbarkeiten oder sonstige öffentlich-rechtliche Beschränkungen eingetragen sind? Über eine schriftliche Antwort würde ich mich freuen. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter [Telefonnummer] oder [E-Mail-Adresse]. Mit freundlichen Grüßen [Vorname Nachname] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort]
Vor dem Abschicken. Prüfen Sie, ob Gemarkung und Flurstücksnummer stimmen: Die Behörde antwortet zu dem Flurstück, das Sie nennen, nicht zu dem, das Sie meinen. Heben Sie die Antwort auf — beim späteren Verkauf beendet sie Rückfragen von Käufern, ohne dass jemand erneut beim Amt nachfragen muss.
Aus der Praxis. Diese Auskunft ist eine Information, keine Genehmigung. Wer Verbindliches braucht, stellt eine Bauvoranfrage; die ist kostenpflichtig, bindet die Behörde aber für eine bestimmte Zeit.
Keine Rechtsberatung — und warum das hier kein Kleingedrucktes ist. Dieser Text stellt eine Frage, er behauptet keinen Anspruch und beurteilt Ihren Fall nicht. Genau deshalb dürfen wir ihn Ihnen geben: Das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, nicht das Formulieren einer Anfrage. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet die Behörde — und bei Zweifeln eine Anwältin oder ein Anwalt.
Weitere Texte und die Fragen zu Kosten, Dauer und Zuständigkeit stehen auf der Übersicht der Musteranfragen.