Die Nutzungsart steht in der Genehmigung, nicht im Haus
Eine Baugenehmigung erlaubt nicht einfach ein Gebäude, sondern ein Gebäude zu einem bestimmten Zweck. Steht dort „Wochenendhaus" oder „Erholungsnutzung", dann ist das die genehmigte Nutzung. Wer dauerhaft einzieht, ändert die Nutzungsart — und eine Nutzungsänderung ist selbst ein Vorhaben, das genehmigt werden muss. Ob das Haus beheizbar ist, gedämmt ist oder wie ein Einfamilienhaus aussieht, spielt dabei keine Rolle.
Das gilt unabhängig davon, wie lange es niemand bemerkt. Eine Nutzungsuntersagung kann jederzeit ergehen, und sie trifft den aktuellen Bewohner. Für den Wert der Immobilie ist das der eigentliche Punkt: Ein Wochenendhaus, das als Wohnhaus angeboten wird, ist beim nächsten Verkauf oder bei der Finanzierung ein Problem.
Das Wochenendhausgebiet nach § 10 BauNVO
Es gibt Gebiete, in denen Wochenendhäuser planungsrechtlich vorgesehen sind: Sondergebiete, die der Erholung dienen. § 10 BauNVO nennt Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete und Campingplatzgebiete. Dort darf gebaut werden, was der Plan zulässt — in Wochenendhausgebieten eben Wochenendhäuser, und der Bebauungsplan setzt dazu meist die zulässige Grundfläche fest.
Die Erholungsnutzung ist dabei der Zweck des Gebiets und nicht nur eine Formalie. Dauerwohnen widerspricht ihm, und auch eine langjährige Praxis ändert daran nichts. Wer ein solches Haus kauft, sollte den Bebauungsplan lesen, nicht das Exposé.
Meldeadresse, Duldung und was davon hilft
Das Melderecht und das Baurecht sind zwei verschiedene Dinge. Die Meldebehörde trägt ein, wo jemand tatsächlich wohnt — eine Anmeldung ist deshalb kein Beweis dafür, dass das Wohnen dort baurechtlich zulässig wäre. Umgekehrt kann die Anmeldung die Baurechtsbehörde erst auf den Fall aufmerksam machen.
Es gibt Fälle, in denen Gemeinden langjährige Dauerwohnnutzungen in Wochenendhausgebieten hinnehmen oder durch Planänderung legalisieren. Das ist aber eine Entscheidung der Gemeinde und kein Anspruch. Wenn jemand Ihnen ein Wochenendhaus mit dem Hinweis anbietet, dort wohne doch ohnehin jeder dauerhaft, lassen Sie sich das von der Gemeinde schriftlich bestätigen — Sie werden es nicht bekommen.
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