Die vier Stufen, zwischen denen ein Vielfaches liegt
Die Wertermittlungsverordnung ordnet jedes Grundstück einem Entwicklungszustand zu. Am Anfang stehen Flächen der Land- oder Forstwirtschaft. Es folgt Bauerwartungsland: Flächen, bei denen eine bauliche Nutzung nach den Umständen begründet erwartet werden kann. Dann Rohbauland: planungsrechtlich bereits für die Bebauung vorgesehen, aber noch nicht erschlossen oder noch nicht zweckmäßig zugeschnitten. Zuletzt baureifes Land.
Jede Stufe bedeutet einen deutlichen Preissprung, und die Sprünge sind nicht gleichmäßig verteilt. Für Verkäufer ist das die wichtigste Information überhaupt: Wer eine Fläche im ersten Zustand zum Preis des zweiten anbietet, verkauft nicht. Wer eine Fläche im zweiten Zustand zum Preis des ersten verkauft, verschenkt Geld.
Woran man eine begründete Erwartung erkennt
Begründet ist die Erwartung nicht durch Wünsche, sondern durch Umstände, die ein Dritter nachprüfen kann. Dazu zählen die Darstellung im Flächennutzungsplan, ein eingeleitetes Bebauungsplanverfahren, ein Beschluss des Gemeinderats, die Lage unmittelbar an einem Baugebiet und eine erkennbare Siedlungsentwicklung in diese Richtung.
Nicht begründet sind dagegen: dass der Nachbar gebaut hat, dass die Fläche eben und gut erreichbar ist, dass ein Makler es sagt, oder dass es „nur noch eine Frage der Zeit" sei. Der Flächennutzungsplan liegt bei der Gemeinde aus und ist oft online. Wer darin nichts findet, hat kein Bauerwartungsland, sondern eine Wiese.
Das Risiko, das niemand gern ausspricht
Eine Bauerwartung kann sich über Jahrzehnte hinziehen oder ganz entfallen. Gemeinden ändern Pläne, Bedarfe verschieben sich, Naturschutz- oder Hochwasserbelange kommen dazu. Wer zum Erwartungspreis kauft, bezahlt heute für etwas, das vielleicht nie eintritt — und zahlt in der Zwischenzeit Grundsteuer auf eine Fläche, die er nicht bebauen darf.
Dazu kommt ein Punkt, den Verkäufer oft übersehen: Wird aus Bauerwartungsland später tatsächlich Bauland, kann die Gemeinde Erschließungsbeiträge erheben. Der Sprung im Wert ist also nicht in voller Höhe Gewinn.
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