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Ratgeber · Bundesrecht · Stand 29.10.2026

Die Laube im Kleingarten

Im Kleingarten ist nach § 3 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Der Garten selbst wird gepachtet, nicht gekauft.

Die 24 Quadratmeter und was dazuzählt

Die Zahl steht im Gesetz und ist keine Empfehlung des Vereins: höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche, und der überdachte Freisitz zählt mit. Eine Laube von 20 Quadratmetern mit sechs Quadratmetern überdachter Terrasse ist damit zu groß. Außerdem verlangt das Gesetz „einfache Ausführung" und schließt aus, dass die Laube nach Ausstattung und Einrichtung zum dauernden Wohnen geeignet ist.

Das Gesetz sagt im selben Satz, dass die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs unberührt bleiben. Die 24 Quadratmeter erlauben also nichts, was das Bauplanungsrecht verbietet — sie begrenzen nur zusätzlich. Dazu kommen die Gartenordnung des Vereins und das Bauordnungsrecht des Landes.

Übernachten ja, wohnen nein

Der Kleingarten dient nach § 1 BKleingG der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung und der Erholung. Ein Wochenende in der Laube passt dazu; der Lebensmittelpunkt passt nicht. Die Grenze zieht nicht die Zahl der Nächte, sondern die Frage, ob dort gewohnt wird — Meldeadresse, Postanschrift, Aufgabe der anderen Wohnung sind dabei die Anzeichen, auf die es ankommt.

Praktisch durchgesetzt wird das meist nicht von einer Behörde, sondern vom Verein über die Gartenordnung und notfalls über die Kündigung des Pachtvertrags. Wer eine Laube übernimmt und dort wohnen will, sollte das vorher ansprechen statt hinterher.

Die Ausnahme im Osten: alte Lauben dürfen bleiben

Für das Gebiet nach Artikel 3 des Einigungsvertrags gilt § 20a BKleingG. Nummer 7 bestimmt: Gartenlauben, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts rechtmäßig errichtet wurden und die Größe des § 3 Absatz 2 überschreiten, können unverändert genutzt werden. Eine Datsche von 40 Quadratmetern aus DDR-Zeiten ist damit nicht rechtswidrig, nur weil sie größer ist als 24.

Nummer 8 geht noch weiter: Eine vor dem Beitritt bestehende Befugnis, die Laube dauernd zu Wohnzwecken zu nutzen, bleibt unberührt, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen; der Verpächter darf dafür ein angemessenes Entgelt verlangen. Entscheidend ist das Wort „unverändert": Wer anbaut, umbaut oder die Nutzung ausweitet, verlässt den Schutz.

Übernahme, Schätzwert, Versicherung

Gekauft wird nicht der Garten, sondern die Laube samt Aufwuchs — der Garten wird nach § 4 BKleingG gepachtet. Üblich ist, dass der Verein eine Wertermittlung veranlasst und den nächsten Bewerber von der Warteliste vorschlägt. Der Schätzwert ist kein Marktpreis, sondern ein Zeitwert nach den Richtlinien des Landesverbands; Abweichungen nach oben setzt der Verein regelmäßig nicht durch.

Versichert wird die Laube meist über eine Sammelversicherung des Vereins oder des Landesverbands, oft gegen Feuer, Sturm und Einbruch. Was im Einzelnen gedeckt ist, steht in dieser Police und nicht im Gesetz — lassen Sie sie sich vor der Übernahme zeigen, zusammen mit der Gartenordnung und der letzten Abrechnung.

Was diese Seite ist und was nicht. Wir stellen die Rechtslage dar, so wie sie in den genannten Vorschriften steht. Das ist keine Rechts- und keine Steuerberatung, und es ersetzt keine Auskunft der Behörde: Verbindlich entscheidet immer das zuständige Amt. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Die Rechtsinhalte gelten bundesweit. Vermitteln tut iMMo75 zwischen Stuttgart und Karlsruhe. Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenlos.

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Fertige Anfragen für Ihr Amt

Der nächste Schritt nach diesem Text ist fast immer eine Frage an eine Behörde. Diese Schreiben können Sie kopieren, ausfüllen und abschicken — kostenfrei, ohne Anmeldung.

Musteranfrage: In welchem Gebiet liegt mein Flurstück?

An: Das Bauamt (manchmal Stadtbauamt, Bauverwaltung oder Fachber · Meist wenige Tage bis zwei Wochen. Die Auskunft ist in der Regel gebührenfrei.

Musteranfrage: Darf ich hier eine Hütte bauen?

An: Die untere Baurechtsbehörde. Je nach Bundesland ist das die · Ein bis drei Wochen.

Musteranfrage: Darf ich einzäunen?

An: Die untere Baurechtsbehörde, bei Gartengebieten zusätzlich d · Ein bis zwei Wochen.

Musteranfrage: Darf ich einen Wohnwagen abstellen?

An: Die untere Baurechtsbehörde. · Ein bis drei Wochen.

Musteranfrage: Ist die Hütte auf dem Grundstück genehmigt?

An: Die untere Baurechtsbehörde. Als Kaufinteressent brauchen Si · Zwei bis sechs Wochen, weil oft Akten herausgesucht werden müssen.

Musteranfrage an die Landwirtschaftsbehörde

An: Die untere Landwirtschaftsbehörde, meist beim Landratsamt (o · Die Auskunft meist eine bis zwei Wochen. Das Genehmigungsverfahren selbst dauert länger.

Musteranfrage: Welche Satzung gilt für mein Gartengebiet?

An: Die Gemeindeverwaltung, Fachbereich Bauen oder Ordnungsamt. · Oft wenige Tage; manche Gemeinden stellen die Satzungen auch online.

Musteranfrage: Was ist der Bodenrichtwert meiner Fläche?

An: Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, meist beim Lan · Oft sofort online über das Bodenrichtwertportal des Landes, sonst wenige Tage.

Musteranfrage: Ist die Fläche verpachtet?

An: Den Verkäufer, schriftlich. Diese Anfrage geht nicht an eine · Sollte vor dem Notartermin beantwortet sein.

Häufige Fragen

Wie groß darf das Gartenhaus im Schrebergarten sein?

Im Schrebergarten heißt das Gartenhaus Laube und der Garten Kleingarten — das Gesetz regelt nicht jedes Gartenhaus, sondern nur das in einer Kleingartenanlage. § 3 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz erlaubt höchstens 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz, in einfacher Ausführung und nicht zum dauernden Wohnen geeignet. Dass der Freisitz mitzählt, wird am häufigsten übersehen.

Meine Laube ist zu groß — was passiert jetzt?

Im Westen ist eine zu große Laube formell rechtswidrig; ob eingeschritten wird, entscheidet im Streit die Behörde, in der Praxis zuerst der Verein. In den östlichen Bundesländern gilt § 20a Nummer 7 BKleingG: Vor dem Beitritt rechtmäßig errichtete größere Lauben dürfen unverändert weiter genutzt werden. „Unverändert" ist dabei das entscheidende Wort.

Darf ich in der Laube übernachten?

Ja, das gehört zur Erholungsnutzung nach § 1 BKleingG. Nicht erlaubt ist das dauernde Wohnen: Es geht nicht um die Zahl der Nächte, sondern darum, ob die Laube zum Lebensmittelpunkt wird. Die Gartenordnung des Vereins kann zusätzliche Grenzen setzen.

Darf ich die Laube heizen?

Das Bundeskleingartengesetz verbietet es nicht, aber es setzt die Richtung vor: Die Laube darf nach ihrer Ausstattung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein, und eine fest eingebaute Heizung spricht dagegen. Für Feuerstätten gelten außerdem Bauordnungsrecht und Schornsteinfegerrecht. Was Ihr Verein zulässt, steht in der Gartenordnung.

Kann ich eine Laube im Kleingarten kaufen?

Die Laube ja, den Garten nicht: Der wird nach § 4 BKleingG gepachtet. Gehandelt werden Laube und Aufwuchs, und zwar über den Verein, der dafür in der Regel einen Schätzwert ermittelt und den nächsten Bewerber von der Warteliste vorschlägt.

Was kostet die Übernahme einer Laube?

Den Zeitwert von Laube und Aufwuchs nach der Schätzung des Vereins, dazu die laufende Pacht, den Vereinsbeitrag und Umlagen für Wasser, Strom und Gemeinschaftsarbeit. Die Pacht selbst ist nach § 5 BKleingG begrenzt und deshalb der kleinste Posten; die Ablöse für die Laube ist der größte.

Wer versichert die Laube?

Meist der Verein oder der Landesverband über eine Sammelversicherung, in die der Pächter einzahlt — typischerweise gegen Feuer, Sturm und Einbruch. Der Umfang steht in der Police, nicht im Gesetz. Lassen Sie sie sich vor der Übernahme zeigen, zusammen mit Gartenordnung und letzter Abrechnung.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.

Was in Ihrem Bundesland gilt

Hüttengröße, Genehmigung beim Verkauf und Bodenrichtwerte sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich. Für diese Länder sind die Angaben nachgeschlagen und mit Prüfdatum hinterlegt.

Für die übrigen Bundesländer gibt es bewusst keine Seite: Lieber keine Angabe als eine ungeprüfte Zahl, nach der jemand baut.

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