Wie groß darf die Hütte sein?
Verfahrensfrei sind nach § 50 Abs. 5 der Landesbauordnung Baden-Württemberg Gebäude bis 40 m³ umbauten Raums im Baugebiet und bis 20 m³ im Außenbereich.
Die Freistellung gilt jeweils nur für Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette, Feuerstätte.
Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?
Die Zählung des Anhangs wurde 2025 geändert, die Bauordnung selbst 2026. Die heute geltenden Maße nennt Ihnen die untere Baurechtsbehörde Ihres Landratsamts, und diese Auskunft kostet nichts außer einem Anruf.
Grunderwerbsteuer
Der Satz beträgt 5,0 Prozent des Kaufpreises. § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Bundessatz abzuweichen; Baden-Württemberg hat davon Gebrauch gemacht. Bei kleinen Kaufpreisen fällt die Steuer weniger ins Gewicht als die Mindestgebühren von Notar und Grundbuchamt — was dort zusammenkommt, steht im Ratgeber Was kostet ein Freizeitgrundstück wirklich?
Genehmigung beim Verkauf
Maßgeblich ist das Agrarstrukturverbesserungsgesetz Baden-Württemberg (ASVG). Als Anhaltspunkt gilt eine Fläche ab etwa 1,00 Hektar, beim Weinbau ab etwa 0,50 Hektar. Zusammenhängende Flächen desselben Verkäufers werden dabei zusammengerechnet.
Die maßgebliche Größe hängt vom Landkreis ab, einzelne Kreise setzen sie deutlich niedriger an. Entscheidend ist immer die Auskunft der unteren Landwirtschaftsbehörde, nicht eine Zahl von einer Internetseite.
Davon unabhängig verlangt das Grundbuchamt das Zeugnis der Gemeinde über ihr Vorkaufsrecht. Beides erklärt der Ratgeber Braucht der Verkauf eine Genehmigung?
Wald
Wald darf nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (§ 9 BWaldG); ausgeführt wird das durch das Landeswaldgesetz Baden-Württemberg. Zuständig ist die untere Forstbehörde des Landratsamts.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-BW und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?
Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 19.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.
Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.
Quellen
- § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (GrEStFestG BW)
- Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 16. März 2026
- Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in Baden-Württemberg (ASVG)
- Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landeswaldgesetz – LWaldG)
- BORIS-BW, Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg
Landesrecht wird hier nicht automatisch überwacht. Maßgeblich ist das Prüfdatum oben und die Fassung im verlinkten Portal.




