Wie groß darf die Hütte sein?
Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a BbgBO Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt — aber nicht im Außenbereich.
Die Freistellung gilt nur unter einer Bedingung: Das Gebäude darf keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten haben und nicht im Außenbereich liegen; für Garagen, Ställe und Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen, gilt sie ohnehin nicht.
Im Außenbereich hilft die Landesbauordnung hier also nicht weiter. Dort bleibt es bei der Grundregel: Für gewöhnliche Gartenhäuser gibt es keine Freistellung, und zulässig sind sie nach § 35 BauGB ohnehin nur ausnahmsweise. Freigestellt sind in der Regel nur Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.
Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?
Im Außenbereich freigestellt sind nur Gebäude ohne Feuerstätten, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, nicht unterkellert sind, höchstens 300 m² Grundfläche und 8 m Höhe haben und nur Ernteerzeugnisse, Geräte oder vorübergehend Tiere unterbringen. Für eine Datsche gilt das nicht.
Grunderwerbsteuer
Den Steuersatz legt das Land fest; § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Satz des Bundes abzuweichen. Für Brandenburg ist er hier noch nicht nachgeschlagen — und eine geratene Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als keine. Den geltenden Satz nennt Ihnen das Finanzamt, und im Kaufvertrag steht er ohnehin.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS Brandenburg und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?
Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 29.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.
Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.
Quellen
- § 61 Brandenburgische Bauordnung (Verfahrensfreie Vorhaben)
- BORIS Land Brandenburg, Bodenrichtwertinformationssystem
Landesrecht wird hier nicht automatisch überwacht. Maßgeblich ist das Prüfdatum oben und die Fassung im verlinkten Portal.