Wie groß darf die Hütte sein?
Verfahrensfrei sind nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BauO LSA Gebäude bis 10 m² Grundfläche — aber nicht im Außenbereich.
Die Freistellung gilt nur unter einer Bedingung: Das Gebäude muss eingeschossig sein und darf nicht im Außenbereich liegen.
Im Außenbereich hilft die Landesbauordnung hier also nicht weiter. Dort bleibt es bei der Grundregel: Für gewöhnliche Gartenhäuser gibt es keine Freistellung, und zulässig sind sie nach § 35 BauGB ohnehin nur ausnahmsweise. Freigestellt sind in der Regel nur Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.
Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?
Diese zehn Quadratmeter sind die kleinste allgemeine Grenze aller hier geprüften Länder — und sie sind nicht die ganze Geschichte: Für Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen nennt Nummer 1 Buchst. k überhaupt keine Größe. Wer eine Fläche in einer der vielen Wochenendsiedlungen des Landes kauft, sollte deshalb zuerst klären, ob der Platz genehmigt ist; daran hängt mehr als an jeder Quadratmeterzahl. Im Außenbereich bleiben nur Gebäude ohne Feuerungsanlagen bis 100 m² Grundfläche und 6 m traufseitiger Wandhöhe frei, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — Maßstab ist der Betrieb, nicht die Fläche.
Was in Sachsen-Anhalt außerdem ohne Bauantrag geht
§ 60 Abs. 1 BauO LSA zählt die verfahrensfreien Vorhaben in Gruppen auf. Diese fünf betreffen ein Freizeitgrundstück unmittelbar — und die erste ist für dieses Land die wichtigste überhaupt.
Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen — ohne Größengrenze
§ 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. k. Der Wortlaut ist kurz und folgenreich: „Wochenendhäuser auf genehmigten Wochenendplätzen". Keine Kubikmeter, keine Quadratmeter, keine Firsthöhe. Für ein Land, in dem Wochenend- und Datschensiedlungen aus DDR-Zeiten zum normalen Bestand gehören, ist das die praktisch wichtigste Vorschrift — und sie steht unauffällig zwischen den Gartenlauben und den Balkonen. Alles hängt am Wort „genehmigt": Ist der Platz bauaufsichtlich genehmigt, greift die Freistellung; ist er es nicht, gilt die allgemeine Grenze von zehn Quadratmetern. Lassen Sie sich die Genehmigung des Platzes zeigen, bevor Sie kaufen. Auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen sind daneben Wohnwagen, Zelte und Anlagen ohne Gebäudecharakter frei (Nummer 10 Buchst. d).
Erde bewegen: drei Meter statt zwei
§ 60 Abs. 1 Nr. 9. Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis 3 Meter Höhe oder Tiefe und 30 Quadratmeter Grundfläche frei, im Außenbereich bis 300 Quadratmeter. Die drei Meter sind ungewöhnlich: Acht der zehn hier geprüften Länder schneiden bei zwei Metern ab, nur Niedersachsen geht ebenfalls auf drei. Anders als Niedersachsen nimmt Sachsen-Anhalt Teiche dabei nicht aus. Was die Bauordnung freistellt, erlaubt allerdings weder das Naturschutz- noch das Wasserrecht von sich aus.
Wasserbecken ja, Schwimmbecken draußen nein
§ 60 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. f und Nr. 10 Buchst. a. Dieselbe feine Trennung wie in Bayern, Sachsen und Thüringen: Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt stehen bei den Behältern und tragen keinen Außenbereichsvorbehalt. Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter samt luftgetragener Überdachung stehen bei den Freizeitanlagen und sind „außer im Außenbereich" frei. Welche Nummer greift, hängt am Zweck der Anlage.
Der Zaun draußen nur für den Betrieb
§ 60 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a und b. Mauern, Stützmauern und Einfriedungen bis 2 Meter Höhe sind frei, außer im Außenbereich. Dort bleiben nur offene, sockellose Einfriedungen für Grundstücke frei, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 in Verbindung mit § 201 BauGB dienen. Eine gekaufte Wiese ohne Betrieb genügt nicht.
Brunnen, Gartenlauben, Terrassendächer und Jägerstände
§ 60 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, Nr. 1 Buchst. i und j. Brunnen sind ohne Einschränkung verfahrensfrei; das Wasserrecht bleibt unberührt. Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz ebenso, und Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter Fläche. Am Ende der Aufzählung stehen die unbedeutenden Anlagen, und Sachsen-Anhalt nennt dort neben Jägerständen und Bienenfreiständen auch „Fütterungs- und Melkstände" — eine landwirtschaftliche Note, die sonst nur Hessen in dieser Deutlichkeit hat.
Alle Nummern am 30. Oktober 2026 im Volltext der ab 24. Januar 2026 geltenden Fassung gelesen. Sachsen-Anhalt misst bei gewöhnlichen Gebäuden in Quadratmetern Grundfläche, nicht in Kubikmetern — Angaben aus Ratgebern anderer Länder sind hier nicht übertragbar.
Grunderwerbsteuer
Den Steuersatz legt das Land fest; § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Satz des Bundes abzuweichen. Für Sachsen-Anhalt ist er hier noch nicht nachgeschlagen — und eine geratene Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als keine. Den geltenden Satz nennt Ihnen das Finanzamt, und im Kaufvertrag steht er ohnehin.
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-D und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?
Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 30.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.
Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.
Quellen
- § 60 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen), Fassung vom 14. Januar 2026, gültig ab 24. Januar 2026
- BORIS-D, Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (Gemeinschaftsportal der Gutachterausschüsse)
Landesrecht wird hier nicht automatisch überwacht. Maßgeblich ist das Prüfdatum oben und die Fassung im verlinkten Portal.