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iMMo75 Freizeitgrundstück
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Bundesland · geprüft am 30.10.2026

Freizeitgrundstück in Sachsen

Die Rechtslage für Freizeitgrundstücke ist überwiegend Bundesrecht und gilt überall gleich. In Sachsen unterscheiden sich vier Dinge: die Größe verfahrensfreier Gebäude, der Grunderwerbsteuersatz, die Genehmigungsschwelle beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und das Portal für Bodenrichtwerte.

Wie groß darf die Hütte sein?

Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt — aber nicht im Außenbereich.

Im Außenbereich hilft die Landesbauordnung hier also nicht weiter. Dort bleibt es bei der Grundregel: Für gewöhnliche Gartenhäuser gibt es keine Freistellung, und zulässig sind sie nach § 35 BauGB ohnehin nur ausnahmsweise. Freigestellt sind in der Regel nur Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.

Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?

Der Wortlaut nennt neben den 75 m³ noch 80 m³ für Ladestationen, die der Elektromobilität des öffentlichen Nahverkehrs dienen — für ein Freizeitgrundstück ohne Belang, aber ein guter Hinweis darauf, dass hier wörtlich zu lesen ist. Im Außenbereich gibt es für gewöhnliche Gebäude keine Freistellung; frei sind dort nur Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.

Was in Sachsen außerdem ohne Bauantrag geht

§ 61 Abs. 1 SächsBO zählt die verfahrensfreien Vorhaben in fünfzehn Gruppen auf. Diese fünf betreffen ein Freizeitgrundstück unmittelbar — und die erste gibt es so in keinem anderen Bundesland.

Der Zaun für Schafe und Ziegen: eine sächsische Besonderheit

§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a bis c. Mauern, Stützmauern und Einfriedungen bis 2 Meter Höhe sind frei, außer im Außenbereich. Draußen bleiben zwei Fälle: offene, sockellose Einfriedungen für Grundstücke, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und, als eigener Buchstabe c, offene, sockellose Einfriedungen für Grundstücke mit nicht mehr als 5.000 Quadratmetern Grundfläche, die der Schaf- und Ziegenhaltung dienen. Diesen zweiten Tatbestand kennt kein anderes hier geprüftes Land, und er ist kein Randfall: Beweidung mit Schafen oder Ziegen ist die übliche Pflegeform für Streuobstwiesen und steile Hanglagen. Wer seine Fläche so bewirtschaftet, darf sie hier auch im Außenbereich einzäunen — anders als in fast ganz Deutschland. Die 5.000 Quadratmeter sind dabei eine echte Obergrenze für das Grundstück, nicht für den Zaun.

Wochenendplätze: nur was kein Gebäude ist

§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. d. Frei sind Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen. Das Wort „Wochenendhaus" kommt in § 61 dagegen nicht ein einziges Mal vor. Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Thüringen stellen Wochenendhäuser ausdrücklich frei, Sachsen nicht. Für ein festes Haus auf dem Wochenendplatz gelten hier also die allgemeinen Grenzen aus Nummer 1 — und im Außenbereich heißt das: gar keine Freistellung.

Wasserbecken ja, Schwimmbecken draußen nein

§ 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. g und Nr. 10 Buchst. a. Dieselbe feine Trennung wie in Bayern und Thüringen: Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt stehen bei den Behältern und sind ohne Außenbereichsvorbehalt frei. Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter stehen bei den Freizeitanlagen und sind ausdrücklich „außer im Außenbereich" frei. Welche Nummer greift, hängt am Zweck der Anlage, und die Antwort entscheidet über Bauantrag oder nicht.

Geländeveränderungen: draußen das Zehnfache

§ 61 Abs. 1 Nr. 9. Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis 2 Meter Höhe oder Tiefe und 30 Quadratmeter Grundfläche frei, im Außenbereich bis 300 Quadratmeter. Anders als Bayern nennt Sachsen ausdrücklich auch Abgrabungen, und anders als Niedersachsen nimmt es Teiche nicht aus. Dass die Bauordnung draußen mehr zulässt, sagt nichts über die Zulässigkeit nach § 35 BauGB und nichts über das Naturschutzrecht.

Brunnen, Gartenlauben, Terrassen und Jägerstände

§ 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, Nr. 1 Buchst. g und h, Nr. 15 Buchst. d. Brunnen sind ohne Einschränkung verfahrensfrei; das Wasserrecht bleibt davon unberührt. Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz ebenso, und Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter Fläche und 3 Meter Tiefe. Jägerstände, Wildfütterungen und Bienenfreistände stehen am Ende unter den „anderen unbedeutenden Anlagen", zusammen mit Pergolen, Terrassen und Taubenhäusern — dieselbe Formulierung wie in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.

Alle Nummern am 30. Oktober 2026 im Volltext der ab 19. März 2024 geltenden Fassung gelesen. Verfahrensfrei heißt auch in Sachsen nur: kein Bauantrag. Ob die Anlage an dieser Stelle zulässig ist, entscheidet § 35 BauGB.

Grunderwerbsteuer

Den Steuersatz legt das Land fest; § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Satz des Bundes abzuweichen. Für Sachsen ist er hier noch nicht nachgeschlagen — und eine geratene Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als keine. Den geltenden Satz nennt Ihnen das Finanzamt, und im Kaufvertrag steht er ohnehin.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-D und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?

Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 30.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.

in Sachsen ist gerade nichts eingestellt. Das ändert sich mit dem ersten Inserat — und das kostet nichts. Wer eine Fläche abzugeben hat, erreicht hier genau die Leute, die danach suchen.

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Häufige Fragen in Sachsen

Wie groß darf ein Gartenhaus in Sachsen sein?

Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich dagegen gar nicht. Verfahrensfrei heißt aber nur: kein Bauantrag. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — im Außenbereich regelmäßig nein.

Ist ein Gartenhaus in Sachsen genehmigungsfrei?

Das Gesetz sagt „verfahrensfrei", und das ist nicht dasselbe wie „erlaubt": Es nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt — im Außenbereich dagegen gar nicht. Ob das Gartenhaus dort stehen darf, ist eine zweite, davon unabhängige Frage, und im Außenbereich lautet die Antwort nach § 35 BauGB fast immer nein.

Wie viele Quadratmeter Gartenhaus sind in Sachsen erlaubt?

In Quadratmetern steht es nicht im Gesetz, und das ist der häufigste Rechenfehler bei diesem Thema: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO nennt 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt — also ein Volumen, nicht eine Fläche. Wer daraus Quadratmeter macht, baut ein Vielfaches zu groß. Umgekehrt gerechnet: Bei 2,50 Meter Höhe entspricht das einer Grundfläche von etwa 30 Quadratmetern, bei 3 Meter Höhe entsprechend weniger. Maßgeblich bleibt das Volumen, und gemessen wird es von der Behörde, nicht vom Katalog des Herstellers. Und in jedem Fall: Die Zahl sagt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Ob das Gebäude dort stehen darf, entscheidet § 35 BauGB.

Brunnen bohren in Sachsen — braucht man eine Genehmigung?

Baurechtlich nicht: § 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a SächsBO nennt Brunnen ohne Einschränkung unter den verfahrensfreien Vorhaben, es ist also kein Bauantrag nötig. Das Wasserrecht ist davon aber unberührt, und dort liegt die eigentliche Hürde — § 46 WHG stellt nur einzelne Benutzungen des Grundwassers frei und erlaubt den Ländern zugleich, das in beide Richtungen zu ändern. Fragen Sie vor dem Bohren bei der unteren Wasserbehörde nach. Was dabei gilt und welche Fälle § 46 WHG nennt, steht im Ratgeber „Strom und Wasser auf der Parzelle".

Wochenendhaus oder Datsche in Sachsen kaufen — und darf es dort stehen?

Sachsen stellt Wochenendhäuser gerade NICHT frei — das Wort kommt in § 61 SächsBO kein einziges Mal vor. Nummer 10 Buchst. d nennt auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen nur Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind. Das betrifft nur den Bauantrag, nicht die Zulässigkeit. Beim Kauf ist deshalb die erste Frage nicht die Größe, sondern die Lage: festgesetztes Wochenendhausgebiet, genehmigter Wochenendplatz oder schlicht Außenbereich? Das sagt Ihnen die Gemeinde kostenfrei, und es steht in keinem Exposé.

Wochenendgrundstück kaufen in Sachsen — worauf muss ich achten?

Auf dieselben drei Dinge wie überall, nur mit den Zahlen dieses Landes: Liegt die Fläche im Außenbereich, steht dort etwas Genehmigtes, und ist die Zufahrt gesichert? Dazu kommt die Größe, bis zu der § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a SächsBO ein Gebäude ohne Bauantrag zulässt, und bei land- oder forstwirtschaftlichen Flächen die Frage, ob der Verkauf eine Genehmigung braucht. Angebote stehen hier gesammelt in der Liste, nicht nach Ländern getrennt — eingestellt werden kann aus ganz Deutschland.

Freizeitgrundstück in Sachsen kaufen, pachten oder mieten — was ist möglich?

Alle drei, und sie sind rechtlich nicht dasselbe: Kaufen braucht den Notar, Pacht überlässt die Fläche samt Erträgen, Miete nur den Gebrauch. Im Kleingarten wird überhaupt nicht gekauft, sondern gepachtet. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in den Ratgebern zum Kaufablauf und zum Verpachten. Eingestellt werden kann hier aus ganz Deutschland, kostenfrei — die Liste ist nicht nach Bundesländern getrennt.

Grundstück in Sachsen bebauen oder einzäunen: welche Regeln setzt die Bauordnung, wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Zwei Ebenen, und sie werden ständig verwechselt: Die Bauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab — die Größen dafür stehen oben auf dieser Seite. Ob überhaupt gebaut werden darf, entscheidet § 35 BauGB, und im Außenbereich lautet die Antwort für Gebäude fast immer nein. Daraus folgt die Reihenfolge: erst die Zulässigkeit klären, dann die Größe. Beim Zaun unterscheiden sich die Länder stärker als bei jedem anderen Thema; die Regel für dieses Land steht im Abschnitt oben.

Was kostet ein Freizeitgrundstück in Sachsen, und wo finde ich Preise und Bodenrichtwert?

Im Portal BORIS-D. Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB von den Gutachterausschüssen ermittelt und sind dort kostenfrei einzusehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es eigene Richtwerte, die deutlich unter den Bauland-Werten liegen.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.