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iMMo75 Freizeitgrundstück
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Bundesland · geprüft am 30.10.2026

Freizeitgrundstück im Saarland

Die Rechtslage für Freizeitgrundstücke ist überwiegend Bundesrecht und gilt überall gleich. Im Saarland unterscheiden sich vier Dinge: die Größe verfahrensfreier Gebäude, der Grunderwerbsteuersatz, die Genehmigungsschwelle beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und das Portal für Bodenrichtwerte.

Wie groß darf die Hütte sein?

Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt — aber nicht im Außenbereich.

Die Freistellung gilt nur unter einer Bedingung: Das Gebäude muss eingeschossig sein und darf nicht im Außenbereich liegen.

Im Außenbereich hilft die Landesbauordnung hier also nicht weiter. Dort bleibt es bei der Grundregel: Für gewöhnliche Gartenhäuser gibt es keine Freistellung, und zulässig sind sie nach § 35 BauGB ohnehin nur ausnahmsweise. Freigestellt sind in der Regel nur Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.

Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?

Der Wortlaut verlangt hier nur „eingeschossig" — anders als Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz fordert das Saarland für die 75 Kubikmeter nicht, dass das Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten auskommt. Das ist großzügig und ändert nichts am Außenbereich: Dort greift die Nummer gar nicht. Freigestellt sind draußen nur Gebäude ohne Feuerstätten bis 100 m² Brutto-Grundfläche und 5 m traufseitiger Wandhöhe, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Was im Saarland außerdem ohne Bauantrag geht

Das Saarland weicht an zwei Stellen von allen anderen Ländern ab — beim Zaun und beim Wochenendhaus. Diese fünf Nummern betreffen ein Freizeitgrundstück unmittelbar.

Der Zaun hängt an der Nutzung, nicht an einem Betrieb

§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a bis c. Einfriedungen und Sichtschutzwände bis 2 Meter Höhe sind frei, außer im Außenbereich. Und dann folgt der Satz, der das Saarland von allen anderen trennt: „offene Einfriedungen und Weidezäune für landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke im Außenbereich". Neun andere Länder verlangen an dieser Stelle einen land- oder forstwirtschaftlichen BETRIEB — hier genügt die NUTZUNG des Grundstücks. Wer seine Fläche als Weide hält oder eine Streuobstwiese bewirtschaftet, kann sie also auch draußen einzäunen, ohne Landwirt zu sein. Das ist für dieses Portal die praktisch wertvollste Abweichung im ganzen Ländervergleich. Stützmauern sind bis 2 Meter frei.

Kleinwochenendhäuser, Wohnmobile und Landungsstege

§ 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. e und f. Verfahrensfrei sind „Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, auf genehmigten Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen". Das Wort Kleinwochenendhaus teilt sich das Saarland nur mit Rheinland-Pfalz; das ausdrücklich genannte Wohnmobil hat sonst niemand. Eine Größengrenze nennt die Nummer nicht — das Maß steckt im Wort „klein", und was darunter fällt, entscheidet im Zweifel die Bauaufsicht. Daneben stellt Buchstabe e Landungsstege frei, ähnlich wie Mecklenburg-Vorpommern die Stege ohne Aufbauten. Auch hier gilt: Das Wasserrecht ist die eigentliche Hürde, nicht die Bauordnung.

Schwimmbecken ohne Größengrenze — aber nicht im Außenbereich

§ 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b und Nr. 6 Buchst. e. Der Wortlaut lautet schlicht „Schwimmbecken einschließlich dazugehöriger luftgetragener Überdachungen, außer im Außenbereich" — ohne jede Kubikmeterangabe, während alle anderen Länder bei 100 Kubikmetern abschneiden. Im Außenbereich hilft das trotzdem nicht. Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt stehen getrennt davon bei den Behältern und tragen dort keinen Außenbereichsvorbehalt — dieselbe feine Trennung wie in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Erde bewegen: 36 statt 30 Quadratmeter

§ 61 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. h. Aufschüttungen und Abgrabungen bis 2 Meter Höhe oder Tiefe sind frei, wenn ihre Grundfläche nicht größer als 36 Quadratmeter ist, im Außenbereich nicht größer als 300 Quadratmeter. Die 36 sind kein Druckfehler: Das Saarland rechnet auch bei Garagen und Stellplätzen mit dieser Zahl, wo andere Länder 30 oder 50 nennen. Wer eine 30 im Kopf hat, liegt hier knapp daneben — in diesem Fall zu seinen Gunsten.

Brunnen und Gartenlauben — in zwei Arten von Kleingarten

§ 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a und Nr. 1 Buchst. e. Brunnen sind ohne Einschränkung verfahrensfrei; das Wasserrecht bleibt unberührt. Bei den Gartenlauben ist das Saarland am genauesten von allen: Es nennt „genehmigte Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes" UND „Dauerkleingärten im Sinne des § 1 Abs. 3" — zwei verschiedene Rechtsbegriffe, die anderswo in einen Topf geworfen werden. Jägerstände, Wildfütterungen und Bienenfreistände stehen am Ende unter den „anderen vergleichbaren unbedeutenden Anlagen".

Alle Nummern am 30. Oktober 2026 im Volltext der ab 26. April 2025 geltenden Fassung gelesen. Verfahrensfrei heißt auch hier nur: kein Bauantrag. Ob die Anlage an dieser Stelle zulässig ist, entscheidet § 35 BauGB.

Grunderwerbsteuer

Den Steuersatz legt das Land fest; § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Satz des Bundes abzuweichen. Für Saarland ist er hier noch nicht nachgeschlagen — und eine geratene Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als keine. Den geltenden Satz nennt Ihnen das Finanzamt, und im Kaufvertrag steht er ohnehin.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-D und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?

Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 30.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.

im Saarland ist gerade nichts eingestellt. Das ändert sich mit dem ersten Inserat — und das kostet nichts. Wer eine Fläche abzugeben hat, erreicht hier genau die Leute, die danach suchen.

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Häufige Fragen im Saarland

Wie groß darf ein Gartenhaus im Saarland sein?

Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich dagegen gar nicht. Bedingung: Das Gebäude muss eingeschossig sein und darf nicht im Außenbereich liegen. Verfahrensfrei heißt aber nur: kein Bauantrag. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — im Außenbereich regelmäßig nein.

Ist ein Gartenhaus im Saarland genehmigungsfrei?

Das Gesetz sagt „verfahrensfrei", und das ist nicht dasselbe wie „erlaubt": Es nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt — im Außenbereich dagegen gar nicht. Ob das Gartenhaus dort stehen darf, ist eine zweite, davon unabhängige Frage, und im Außenbereich lautet die Antwort nach § 35 BauGB fast immer nein.

Wie viele Quadratmeter Gartenhaus sind im Saarland erlaubt?

In Quadratmetern steht es nicht im Gesetz, und das ist der häufigste Rechenfehler bei diesem Thema: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO nennt 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt — also ein Volumen, nicht eine Fläche. Wer daraus Quadratmeter macht, baut ein Vielfaches zu groß. Umgekehrt gerechnet: Bei 2,50 Meter Höhe entspricht das einer Grundfläche von etwa 30 Quadratmetern, bei 3 Meter Höhe entsprechend weniger. Maßgeblich bleibt das Volumen, und gemessen wird es von der Behörde, nicht vom Katalog des Herstellers. Und in jedem Fall: Die Zahl sagt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Ob das Gebäude dort stehen darf, entscheidet § 35 BauGB.

Brunnen bohren im Saarland — braucht man eine Genehmigung?

Baurechtlich nicht: § 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a LBO nennt Brunnen ohne Einschränkung unter den verfahrensfreien Vorhaben, es ist also kein Bauantrag nötig. Das Wasserrecht ist davon aber unberührt, und dort liegt die eigentliche Hürde — § 46 WHG stellt nur einzelne Benutzungen des Grundwassers frei und erlaubt den Ländern zugleich, das in beide Richtungen zu ändern. Fragen Sie vor dem Bohren bei der unteren Wasserbehörde nach. Was dabei gilt und welche Fälle § 46 WHG nennt, steht im Ratgeber „Strom und Wasser auf der Parzelle".

Wochenendhaus im Saarland kaufen — und darf es dort stehen?

Das Saarland spricht wie Rheinland-Pfalz vom KLEINWOCHENENDHAUS: § 61 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. f LBO stellt Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte und bauliche Anlagen ohne Gebäudecharakter auf genehmigten Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen frei. Das ausdrücklich genannte Wohnmobil hat sonst kein Land. Das betrifft nur den Bauantrag, nicht die Zulässigkeit. Beim Kauf ist deshalb die erste Frage nicht die Größe, sondern die Lage: festgesetztes Wochenendhausgebiet, genehmigter Wochenendplatz oder schlicht Außenbereich? Das sagt Ihnen die Gemeinde kostenfrei, und es steht in keinem Exposé.

Wochenendgrundstück kaufen im Saarland — worauf muss ich achten?

Auf dieselben drei Dinge wie überall, nur mit den Zahlen dieses Landes: Liegt die Fläche im Außenbereich, steht dort etwas Genehmigtes, und ist die Zufahrt gesichert? Dazu kommt die Größe, bis zu der § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO ein Gebäude ohne Bauantrag zulässt, und bei land- oder forstwirtschaftlichen Flächen die Frage, ob der Verkauf eine Genehmigung braucht. Angebote stehen hier gesammelt in der Liste, nicht nach Ländern getrennt — eingestellt werden kann aus ganz Deutschland.

Freizeitgrundstück im Saarland kaufen, pachten oder mieten — was ist möglich?

Alle drei, und sie sind rechtlich nicht dasselbe: Kaufen braucht den Notar, Pacht überlässt die Fläche samt Erträgen, Miete nur den Gebrauch. Im Kleingarten wird überhaupt nicht gekauft, sondern gepachtet. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in den Ratgebern zum Kaufablauf und zum Verpachten. Eingestellt werden kann hier aus ganz Deutschland, kostenfrei — die Liste ist nicht nach Bundesländern getrennt.

Grundstück im Saarland bebauen oder einzäunen: welche Regeln setzt die Bauordnung, wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Zwei Ebenen, und sie werden ständig verwechselt: Die Bauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab — die Größen dafür stehen oben auf dieser Seite. Ob überhaupt gebaut werden darf, entscheidet § 35 BauGB, und im Außenbereich lautet die Antwort für Gebäude fast immer nein. Daraus folgt die Reihenfolge: erst die Zulässigkeit klären, dann die Größe. Beim Zaun unterscheiden sich die Länder stärker als bei jedem anderen Thema; die Regel für dieses Land steht im Abschnitt oben.

Was kostet ein Freizeitgrundstück im Saarland, und wo finde ich Preise und Bodenrichtwert?

Im Portal BORIS-D. Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB von den Gutachterausschüssen ermittelt und sind dort kostenfrei einzusehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es eigene Richtwerte, die deutlich unter den Bauland-Werten liegen.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.