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iMMo75 Freizeitgrundstück
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Bundesland · geprüft am 30.10.2026

Freizeitgrundstück in Rheinland-Pfalz

Die Rechtslage für Freizeitgrundstücke ist überwiegend Bundesrecht und gilt überall gleich. In Rheinland-Pfalz unterscheiden sich vier Dinge: die Größe verfahrensfreier Gebäude, der Grunderwerbsteuersatz, die Genehmigungsschwelle beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und das Portal für Bodenrichtwerte.

Wie groß darf die Hütte sein?

Genehmigungsfrei sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO Gebäude bis 50 m³ umbauten Raums im Baugebiet und bis 10 m³ im Außenbereich.

Die Freistellung gilt nur unter einer Bedingung: Das Gebäude darf keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten haben; ausgenommen sind außerdem Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände.

Genehmigungsfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?

Zwei Besonderheiten im Wortlaut: Rheinland-Pfalz rechnet in „umbautem Raum" statt in Brutto-Rauminhalt, und die Freistellung entfällt nicht nur am Denkmal selbst, sondern auch in dessen Umgebung. Was als Umgebung gilt, sagt Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde — und zwar bevor Sie bauen, nicht danach. Die zehn Kubikmeter im Außenbereich sind zudem sehr wenig: bei zwei Metern Höhe eine Grundfläche von fünf Quadratmetern.

Was in Rheinland-Pfalz außerdem ohne Bauantrag geht

§ 62 Abs. 1 LBauO zählt die genehmigungsfreien Vorhaben in elf Gruppen auf. Diese fünf betreffen ein Freizeitgrundstück unmittelbar — und bei jeder zweiten steht der Denkmalschutz im Nachsatz.

Kleinwochenendhäuser — ein Wort, das es nur hier gibt

§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d. Genehmigungsfrei sind „Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen". Keine andere Bauordnung Deutschlands benutzt dieses Wort. Eine Größengrenze nennt die Nummer nicht — die Grenze steckt im Wort selbst, und was ein Kleinwochenendhaus ist, entscheidet im Zweifel die Bauaufsicht. Entscheidend bleibt in jedem Fall der genehmigte Platz: Auf der freien Wiese hilft die Nummer nicht.

Der Zaun: im Baugebiet ganz frei, im Außenbereich gar nicht

§ 62 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a und b. Der Wortlaut ist bemerkenswert knapp: „Einfriedungen; ausgenommen sind Einfriedungen im Außenbereich sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern." Keine Höhenangabe — im Baugebiet ist der Zaun also ohne Maß genehmigungsfrei, großzügiger als in den meisten Ländern. Dafür gibt es im Außenbereich KEINE Ausnahme für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wie sie Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen kennen. Wer draußen einzäunen will, braucht hier also in jedem Fall ein Verfahren. Stützmauern sind bis 2 Meter Höhe über der Geländeoberfläche frei.

Wasserbecken nur im Baugebiet

§ 62 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a. Wasserbecken im Freien bis 100 Kubikmeter Rauminhalt sind frei, ausdrücklich „außer im Außenbereich". Anders als Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, die dort auf ein Gebäude in 50 Metern Entfernung abstellen, zieht Rheinland-Pfalz eine klare Linie: draußen gar nicht. Luftgetragene Überdachungen bis 100 Quadratmeter folgen derselben Regel und nehmen zusätzlich die Umgebung von Denkmälern aus.

Erde bewegen — außer im Grabungsschutzgebiet

§ 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchst. a. Selbständige Aufschüttungen oder Abgrabungen bis 300 Quadratmeter Grundfläche und bis 2 Meter Höhe oder Tiefe sind frei. Die Ausnahme ist landestypisch: „ausgenommen sind Abgrabungen in Grabungsschutzgebieten gemäß § 22 des Denkmalschutzgesetzes". Ob Ihre Fläche in einem solchen Gebiet liegt, steht in keinem Exposé und ist bei der Denkmalfachbehörde zu erfragen.

Gartenlauben in Dauerkleingärten — und kein Brunnen im Katalog

§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e, Nr. 7 Buchst. c. Gartenlauben sind frei in Dauerkleingärten im Sinne des § 1 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz — die Vorschrift verweist also auf den Dauerkleingarten, nicht allgemein auf die Kleingartenanlage. Frei sind außerdem bauliche Anlagen der Gartengestaltung wie Pergolen, Trockenmauern und Tore für Ballspiele. Was in diesem Katalog dagegen NICHT vorkommt, ist der Brunnen: Das Wort steht in § 62 an keiner Stelle, während alle anderen hier geprüften Länder ihn ausdrücklich freistellen. Daraus folgt nicht, dass ein Brunnen hier eine Baugenehmigung braucht — nur, dass die Antwort nicht im Katalog steht. Fragen Sie die Untere Bauaufsichtsbehörde, und davon unabhängig die Untere Wasserbehörde.

Alle Nummern am 30. Oktober 2026 im Volltext der ab 1. November 2025 geltenden Fassung gelesen. Genehmigungsfrei heißt auch hier nur: kein Bauantrag. Ob die Anlage an dieser Stelle zulässig ist, entscheidet § 35 BauGB.

Grunderwerbsteuer

Den Steuersatz legt das Land fest; § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Satz des Bundes abzuweichen. Für Rheinland-Pfalz ist er hier noch nicht nachgeschlagen — und eine geratene Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als keine. Den geltenden Satz nennt Ihnen das Finanzamt, und im Kaufvertrag steht er ohnehin.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-D und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?

Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 30.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.

in Rheinland-Pfalz ist gerade nichts eingestellt. Das ändert sich mit dem ersten Inserat — und das kostet nichts. Wer eine Fläche abzugeben hat, erreicht hier genau die Leute, die danach suchen.

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Häufige Fragen in Rheinland-Pfalz

Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz (RLP) sein?

Genehmigungsfrei sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO Gebäude bis 50 m³ umbauten Raums im Baugebiet und bis 10 m³ im Außenbereich. Bedingung: Das Gebäude darf keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten haben; ausgenommen sind außerdem Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände. Genehmigungsfrei heißt aber nur: kein Bauantrag. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — im Außenbereich regelmäßig nein.

Ist ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz (RLP) genehmigungsfrei?

Hier benutzt das Gesetz dieses Wort tatsächlich: Die Vorschrift heißt „Genehmigungsfreie Vorhaben". Das ist aber nicht dasselbe wie „erlaubt" — sie nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Genehmigungsfrei sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO Gebäude bis 50 m³ umbauten Raums, im Außenbereich bis 10 m³. Ob das Gartenhaus dort stehen darf, ist eine zweite, davon unabhängige Frage, und im Außenbereich lautet die Antwort nach § 35 BauGB fast immer nein.

Wie viele Quadratmeter Gartenhaus sind in Rheinland-Pfalz (RLP) erlaubt?

In Quadratmetern steht es nicht im Gesetz, und das ist der häufigste Rechenfehler bei diesem Thema: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO nennt 50 Kubikmeter umbauten Raums — also ein Volumen, nicht eine Fläche. Wer daraus Quadratmeter macht, baut ein Vielfaches zu groß. Umgekehrt gerechnet: Bei 2,50 Meter Höhe entspricht das einer Grundfläche von etwa 20 Quadratmetern, bei 3 Meter Höhe entsprechend weniger. Maßgeblich bleibt das Volumen, und gemessen wird es von der Behörde, nicht vom Katalog des Herstellers. Und in jedem Fall: Die Zahl sagt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Ob das Gebäude dort stehen darf, entscheidet § 35 BauGB.

Wochenendhaus in Rheinland-Pfalz (RLP) kaufen — und darf es dort stehen?

Rheinland-Pfalz spricht vom KLEINWOCHENENDHAUS — ein Wort, das in keiner anderen Bauordnung Deutschlands steht außer der saarländischen. § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d LBauO stellt Kleinwochenendhäuser, Wohnwagen und Zelte auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen frei; eine Größengrenze nennt die Nummer nicht, das Maß steckt im Wort „klein". Das betrifft nur den Bauantrag, nicht die Zulässigkeit. Beim Kauf ist deshalb die erste Frage nicht die Größe, sondern die Lage: festgesetztes Wochenendhausgebiet, genehmigter Wochenendplatz oder schlicht Außenbereich? Das sagt Ihnen die Gemeinde kostenfrei, und es steht in keinem Exposé.

Wochenendgrundstück kaufen in Rheinland-Pfalz — worauf muss ich achten?

Auf dieselben drei Dinge wie überall, nur mit den Zahlen dieses Landes: Liegt die Fläche im Außenbereich, steht dort etwas Genehmigtes, und ist die Zufahrt gesichert? Dazu kommt die Größe, bis zu der § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBauO ein Gebäude ohne Bauantrag zulässt, und bei land- oder forstwirtschaftlichen Flächen die Frage, ob der Verkauf eine Genehmigung braucht. Angebote stehen hier gesammelt in der Liste, nicht nach Ländern getrennt — eingestellt werden kann aus ganz Deutschland.

Freizeitgrundstück in Rheinland-Pfalz (RLP) kaufen, pachten oder mieten — was ist möglich?

Alle drei, und sie sind rechtlich nicht dasselbe: Kaufen braucht den Notar, Pacht überlässt die Fläche samt Erträgen, Miete nur den Gebrauch. Im Kleingarten wird überhaupt nicht gekauft, sondern gepachtet. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in den Ratgebern zum Kaufablauf und zum Verpachten. Eingestellt werden kann hier aus ganz Deutschland, kostenfrei — die Liste ist nicht nach Bundesländern getrennt.

Grundstück in Rheinland-Pfalz (RLP) bebauen oder einzäunen: welche Regeln setzt die Bauordnung, wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Zwei Ebenen, und sie werden ständig verwechselt: Die Bauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab — die Größen dafür stehen oben auf dieser Seite. Ob überhaupt gebaut werden darf, entscheidet § 35 BauGB, und im Außenbereich lautet die Antwort für Gebäude fast immer nein. Daraus folgt die Reihenfolge: erst die Zulässigkeit klären, dann die Größe. Beim Zaun unterscheiden sich die Länder stärker als bei jedem anderen Thema; die Regel für dieses Land steht im Abschnitt oben.

Was kostet ein Freizeitgrundstück in Rheinland-Pfalz (RLP), und wo finde ich Preise und Bodenrichtwert?

Im Portal BORIS-D. Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB von den Gutachterausschüssen ermittelt und sind dort kostenfrei einzusehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es eigene Richtwerte, die deutlich unter den Bauland-Werten liegen.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.