Wie groß darf die Hütte sein?
Verfahrensfrei sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 a BauO NRW 2018 Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt — aber nicht im Außenbereich.
Die Freistellung gilt nur unter einer Bedingung: Das Gebäude darf keine Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.
Im Außenbereich hilft die Landesbauordnung hier also nicht weiter. Dort bleibt es bei der Grundregel: Für gewöhnliche Gartenhäuser gibt es keine Freistellung, und zulässig sind sie nach § 35 BauGB ohnehin nur ausnahmsweise. Freigestellt sind in der Regel nur Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.
Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?
Im Außenbereich ist die Freistellung nicht gestrichen, sondern an einen Betrieb gebunden: Sie gilt dort nur für Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB dienen. Eine gekaufte Wiese ist kein Betrieb. Eigene Nummern hat § 62 für Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz (Nr. 1 h), für Wohnwagen, Zelte und Anlagen ohne Gebäudecharakter auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen (Nr. 10 d) und für Brunnen (Nr. 4 a) — beim Brunnen betrifft das nur das Baurecht, die wasserrechtliche Erlaubnis bleibt davon unberührt. Einfriedungen bis 2 m Höhe sind frei, ausdrücklich aber nicht im Außenbereich (Nr. 7 a); dort bleiben nur offene, sockellose Einfriedungen land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe frei (Nr. 7 b).
Was in Nordrhein-Westfalen außerdem ohne Bauantrag geht
§ 62 Abs. 1 BauO NRW listet die verfahrensfreien Vorhaben in vierzehn Gruppen. Fünf davon betreffen ein Freizeitgrundstück unmittelbar — und bei dreien steht der entscheidende Vorbehalt erst im Nachsatz.
Der Zaun ist frei — außer im Außenbereich
§ 62 Abs. 1 Nr. 7 a und b. Mauern, Stützmauern und Einfriedungen bis 2 m Höhe sind verfahrensfrei, ausdrücklich aber nicht im Außenbereich. Da Freizeitgrundstücke fast immer dort liegen, ist die vielzitierte Zwei-Meter-Grenze für sie gerade nicht die richtige Zahl. Frei bleiben draußen nur offene, sockellose Einfriedungen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — wieder die Bindung an einen Betrieb, die § 62 an mehreren Stellen zieht.
Wohnwagen und Zelte auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen
§ 62 Abs. 1 Nr. 10 d. Wohnwagen, Zelte und bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind, sind auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen verfahrensfrei. Der Unterschied zu Niedersachsen ist hier erheblich und für Käufer wichtig: Das niedersächsische Recht stellt auf Wochenendplätzen auch Wochenendhäuser frei, also Gebäude; Nordrhein-Westfalen nennt nur Anlagen, die keine Gebäude sind. Ein festes Wochenendhaus braucht hier also auch auf dem zugelassenen Platz ein Verfahren.
Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter, draußen nur neben einem Gebäude
§ 62 Abs. 1 Nr. 10 a. Ein Schwimmbecken bis 100 m³ Beckeninhalt samt luftgetragener Überdachung ist frei — im Außenbereich jedoch nur als Nebenanlage eines höchstens 50 m entfernten Gebäudes mit Aufenthaltsräumen. Auf einer unbebauten Fläche gibt es dieses Gebäude nicht, und damit entfällt die Freistellung.
Aufschüttungen und Abgrabungen: draußen mehr erlaubt als drinnen
§ 62 Abs. 1 Nr. 9. Bis 2 m Höhe oder Tiefe und 30 m² Grundfläche, im Außenbereich bis 400 m². Das ist eine der wenigen Stellen, an denen die Bauordnung draußen großzügiger ist als im Baugebiet — und anders als in Niedersachsen nimmt der Text Teiche nicht aus. Was die Bauordnung freistellt, erlaubt aber weder das Naturschutz- noch das Wasserrecht von sich aus, und § 35 BauGB gilt unverändert.
Jägerstände, Wildfütterungen und Bienenfreistände
§ 62 Abs. 1 Nr. 14. Sie stehen hier nicht als eigene Gruppe, sondern am Ende der Liste unter den „unbedeutenden Teilen von Anlagen" — zusammen mit Pergolen, Terrassen, Taubenhäusern und Teppichstangen. Für die Praxis ist das dasselbe Ergebnis wie in Niedersachsen, nur ohne Größenangabe: Der Jägerstand braucht keinen Bauantrag. Ob er dort stehen darf, bleibt eine Frage des § 35 BauGB und des Jagdrechts.
Gartenlauben und Brunnen
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 h und Nr. 4 a. Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz sind frei, und Brunnen sind es ohne jede Einschränkung — der Eintrag lautet schlicht „Brunnen". Das betrifft nur das Baurecht; wasserrechtlich ist das Entnehmen von Grundwasser eine Benutzung und braucht je nach Fall eine Erlaubnis oder mindestens eine Anzeige.
Alle Nummern am 30. Oktober 2026 im Volltext der ab 1. September 2026 geltenden Fassung gelesen. Verfahrensfrei heißt in jedem dieser Fälle nur: kein Bauantrag. Maßgeblich ist die Fassung im verlinkten Portal und die Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Grunderwerbsteuer
Der Satz beträgt 6,5 Prozent des Kaufpreises. § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Bundessatz abzuweichen; Nordrhein-Westfalen hat davon Gebrauch gemacht. Bei kleinen Kaufpreisen fällt die Steuer weniger ins Gewicht als die Mindestgebühren von Notar und Grundbuchamt — was dort zusammenkommt, steht im Ratgeber Was kostet ein Freizeitgrundstück wirklich?
Genehmigung beim Verkauf
Maßgeblich ist das Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz. Genehmigungsfrei ist die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer Größe von 1,0 Hektar; die Grenze steht im Gesetz selbst und ist kein Richtwert. Bei genau einem Hektar ist der Verkauf noch frei, erst darüber beginnt die Genehmigungspflicht nach dem Grundstückverkehrsgesetz.
Für den Verkauf eines gewöhnlichen Freizeitgrundstücks ist diese Hürde damit meist keine: Ein Hektar sind 10.000 Quadratmeter, und die wenigsten Gartengrundstücke erreichen das. Wer mehrere Flächen gleichzeitig abgibt, sollte die Frage trotzdem stellen.
Davon unabhängig verlangt das Grundbuchamt das Zeugnis der Gemeinde über ihr Vorkaufsrecht. Beides erklärt der Ratgeber Braucht der Verkauf eine Genehmigung?
Bodenrichtwerte
Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-NRW und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?
Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 30.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.
Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.
Quellen
- § 62 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018), Fassung gültig ab 1. September 2026
- § 1 Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (Nordrhein-Westfalen), Fassung gültig ab 1. Januar 2015
- § 1 Ausführungsgesetz zum Grundstückverkehrsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
- BORIS-NRW, amtliche Informationen zum Grundstücksmarkt (Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse)
Landesrecht wird hier nicht automatisch überwacht. Maßgeblich ist das Prüfdatum oben und die Fassung im verlinkten Portal.