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iMMo75 Freizeitgrundstück
in meiner Region

Bundesland · geprüft am 30.10.2026

Freizeitgrundstück in Mecklenburg-Vorpommern

Die Rechtslage für Freizeitgrundstücke ist überwiegend Bundesrecht und gilt überall gleich. In Mecklenburg-Vorpommern unterscheiden sich vier Dinge: die Größe verfahrensfreier Gebäude, der Grunderwerbsteuersatz, die Genehmigungsschwelle beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und das Portal für Bodenrichtwerte.

Wie groß darf die Hütte sein?

Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V Gebäude bis 40 m² Brutto-Grundfläche — aber nicht im Außenbereich.

Die Freistellung gilt nur unter einer Bedingung: Das Gebäude darf keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätten haben und seine mittlere Wandhöhe darf 3 Meter nicht überschreiten.

Im Außenbereich hilft die Landesbauordnung hier also nicht weiter. Dort bleibt es bei der Grundregel: Für gewöhnliche Gartenhäuser gibt es keine Freistellung, und zulässig sind sie nach § 35 BauGB ohnehin nur ausnahmsweise. Freigestellt sind in der Regel nur Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.

Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?

Zwei allgemeine Fälle stehen hier nebeneinander, und der bekanntere ist für ein Gartenhaus der falsche: Buchstabe a erlaubt eingeschossige Gebäude nur bis 10 m² — dafür ohne Bedingung, also auch mit Aufenthaltsraum. Buchstabe b erlaubt 40 m², verlangt dafür aber ein Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit höchstens 3 Metern mittlerer Wandhöhe. Für das gewöhnliche Gartenhaus ist Buchstabe b der richtige Weg. Im Außenbereich gilt beides nicht; frei bleiben dort nur Gebäude ohne Feuerungsanlagen bis 150 m² Brutto-Grundfläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.

Was in Mecklenburg-Vorpommern außerdem ohne Bauantrag geht

Mecklenburg-Vorpommern ist das Land der Seen, und das merkt man seiner Bauordnung an. Diese fünf Nummern betreffen ein Freizeitgrundstück unmittelbar.

Stege ohne Aufbauten — den Tatbestand hat sonst niemand

§ 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. f. Der Eintrag lautet schlicht „Stege ohne Aufbauten in und an Gewässern" und steht in keinem anderen der elf hier geprüften Landeskataloge. Für ein Grundstück am Wasser ist das die erste Frage überhaupt — und zugleich eine, bei der die Bauordnung nur die kleinere Hürde ist. Ein Steg ist eine Gewässerbenutzung und eine Anlage in oder an einem Gewässer: Das Wasserrecht verlangt dafür regelmäßig eine Genehmigung der unteren Wasserbehörde, und am Ufer kommt das Naturschutzrecht hinzu. Verfahrensfrei nach der Bauordnung heißt hier also besonders wenig. Aufbauten jeder Art nehmen den Steg ohnehin aus der Freistellung.

Wochenendhäuser: 40 Quadratmeter auf Wochenendplätzen

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i. Verfahrensfrei sind Wochenendhäuser bis 40 m² Grundfläche auf Wochenendplätzen. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern neben Thüringen das zweite Land, das dem Wochenendhaus eine eigene, nachrechenbare Zahl gibt; Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nennen gar keine Grenze, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen stellen Wochenendhäuser überhaupt nicht frei. Anders als Sachsen-Anhalt verlangt der Wortlaut hier nicht ausdrücklich einen GENEHMIGTEN Platz — auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen sind daneben Wohnwagen, Zelte und Anlagen ohne Gebäudecharakter frei (Nummer 10 Buchst. d).

Wasserbecken ja, Schwimmbecken draußen nein

§ 61 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. f und Nr. 10 Buchst. a. Dieselbe Trennung wie in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt stehen bei den Behältern und tragen keinen Außenbereichsvorbehalt. Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter samt luftgetragener Überdachung stehen bei den Freizeitanlagen und sind „außer im Außenbereich" frei.

Der Zaun draußen nur für den Betrieb — und ohne das Wort „sockellos"

§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a und b. Mauern, Stützmauern und Einfriedungen bis 2 Meter Höhe sind frei, außer im Außenbereich. Draußen bleiben „offene Einfriedungen für Grundstücke, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen" frei. Das Wort „sockellos", das sieben andere Länder an dieser Stelle führen, fehlt hier — ein Unterschied, auf den man sich nicht verlassen sollte, ohne die Bauaufsicht zu fragen. Geländeveränderungen sind bis 2 Meter Höhe oder Tiefe und 30 Quadratmeter frei, im Außenbereich bis 300 Quadratmeter (Nummer 9).

Brunnen, Gartenlauben, Terrassendächer und Jagdstände

§ 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, Nr. 1 Buchst. g und h. Brunnen sind ohne Einschränkung verfahrensfrei; das Wasserrecht bleibt unberührt. Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz ebenso, und Terrassenüberdachungen bis 40 Quadratmeter Fläche — mehr als die 30, die fast alle anderen Länder zulassen. Am Ende der Aufzählung stehen die unbedeutenden Anlagen; Mecklenburg-Vorpommern schreibt dort „Jagdstände", wo die übrigen Länder „Jägerstände" sagen, und nennt daneben Wildfütterungen und Bienenfreistände.

Alle Nummern am 30. Oktober 2026 im Volltext der ab 12. Juni 2026 geltenden Fassung gelesen. Mecklenburg-Vorpommern misst bei Gebäuden in Quadratmetern Brutto-Grundfläche, nicht in Kubikmetern Rauminhalt.

Grunderwerbsteuer

Den Steuersatz legt das Land fest; § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Satz des Bundes abzuweichen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist er hier noch nicht nachgeschlagen — und eine geratene Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als keine. Den geltenden Satz nennt Ihnen das Finanzamt, und im Kaufvertrag steht er ohnehin.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-D und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?

Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 30.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.

in Mecklenburg-Vorpommern ist gerade nichts eingestellt. Das ändert sich mit dem ersten Inserat — und das kostet nichts. Wer eine Fläche abzugeben hat, erreicht hier genau die Leute, die danach suchen.

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Häufige Fragen in Mecklenburg-Vorpommern

Wie groß darf ein Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern (MV) sein?

Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V Gebäude bis 40 m² Brutto-Grundfläche, im Außenbereich dagegen gar nicht. Bedingung: Das Gebäude darf keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätten haben und seine mittlere Wandhöhe darf 3 Meter nicht überschreiten. Verfahrensfrei heißt aber nur: kein Bauantrag. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — im Außenbereich regelmäßig nein.

Ist ein Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern (MV) genehmigungsfrei?

Das Gesetz sagt „verfahrensfrei", und das ist nicht dasselbe wie „erlaubt": Es nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Verfahrensfrei sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V Gebäude bis 40 m² Brutto-Grundfläche — im Außenbereich dagegen gar nicht. Ob das Gartenhaus dort stehen darf, ist eine zweite, davon unabhängige Frage, und im Außenbereich lautet die Antwort nach § 35 BauGB fast immer nein.

Wie viele Quadratmeter Gartenhaus sind in Mecklenburg-Vorpommern (MV) erlaubt?

Hier steht die Fläche tatsächlich im Gesetz: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V nennt 40 m² Brutto-Grundfläche. Das ist die Ausnahme — die meisten Länder rechnen in Kubikmetern Brutto-Rauminhalt, weshalb Angaben aus Ratgebern anderer Länder hier nicht übertragbar sind. Und in jedem Fall: Die Zahl sagt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Ob das Gebäude dort stehen darf, entscheidet § 35 BauGB.

Brunnen bohren in Mecklenburg-Vorpommern (MV) — braucht man eine Genehmigung?

Baurechtlich nicht: § 61 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a LBauO M-V nennt Brunnen ohne Einschränkung unter den verfahrensfreien Vorhaben, es ist also kein Bauantrag nötig. Das Wasserrecht ist davon aber unberührt, und dort liegt die eigentliche Hürde — § 46 WHG stellt nur einzelne Benutzungen des Grundwassers frei und erlaubt den Ländern zugleich, das in beide Richtungen zu ändern. Fragen Sie vor dem Bohren bei der unteren Wasserbehörde nach. Was dabei gilt und welche Fälle § 46 WHG nennt, steht im Ratgeber „Strom und Wasser auf der Parzelle".

Wochenendhaus oder Datsche in Mecklenburg-Vorpommern (MV) kaufen — und darf es dort stehen?

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. i LBauO M-V stellt Wochenendhäuser bis 40 m² Grundfläche auf Wochenendplätzen frei — eines von nur drei Ländern mit einer eigenen Zahl für das Wochenendhaus. Das betrifft nur den Bauantrag, nicht die Zulässigkeit. Beim Kauf ist deshalb die erste Frage nicht die Größe, sondern die Lage: festgesetztes Wochenendhausgebiet, genehmigter Wochenendplatz oder schlicht Außenbereich? Das sagt Ihnen die Gemeinde kostenfrei, und es steht in keinem Exposé.

Wochenendgrundstück kaufen in Mecklenburg-Vorpommern — worauf muss ich achten?

Auf dieselben drei Dinge wie überall, nur mit den Zahlen dieses Landes: Liegt die Fläche im Außenbereich, steht dort etwas Genehmigtes, und ist die Zufahrt gesichert? Dazu kommt die Größe, bis zu der § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBauO M-V ein Gebäude ohne Bauantrag zulässt, und bei land- oder forstwirtschaftlichen Flächen die Frage, ob der Verkauf eine Genehmigung braucht. Angebote stehen hier gesammelt in der Liste, nicht nach Ländern getrennt — eingestellt werden kann aus ganz Deutschland.

Freizeitgrundstück in Mecklenburg-Vorpommern (MV) kaufen, pachten oder mieten — was ist möglich?

Alle drei, und sie sind rechtlich nicht dasselbe: Kaufen braucht den Notar, Pacht überlässt die Fläche samt Erträgen, Miete nur den Gebrauch. Im Kleingarten wird überhaupt nicht gekauft, sondern gepachtet. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in den Ratgebern zum Kaufablauf und zum Verpachten. Eingestellt werden kann hier aus ganz Deutschland, kostenfrei — die Liste ist nicht nach Bundesländern getrennt.

Grundstück in Mecklenburg-Vorpommern (MV) bebauen oder einzäunen: welche Regeln setzt die Bauordnung, wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Zwei Ebenen, und sie werden ständig verwechselt: Die Bauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab — die Größen dafür stehen oben auf dieser Seite. Ob überhaupt gebaut werden darf, entscheidet § 35 BauGB, und im Außenbereich lautet die Antwort für Gebäude fast immer nein. Daraus folgt die Reihenfolge: erst die Zulässigkeit klären, dann die Größe. Beim Zaun unterscheiden sich die Länder stärker als bei jedem anderen Thema; die Regel für dieses Land steht im Abschnitt oben.

Was kostet ein Freizeitgrundstück in Mecklenburg-Vorpommern (MV), und wo finde ich Preise und Bodenrichtwert?

Im Portal BORIS-D. Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB von den Gutachterausschüssen ermittelt und sind dort kostenfrei einzusehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es eigene Richtwerte, die deutlich unter den Bauland-Werten liegen.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.