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iMMo75 Freizeitgrundstück
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Bundesland · geprüft am 30.10.2026

Freizeitgrundstück in Hamburg

Die Rechtslage für Freizeitgrundstücke ist überwiegend Bundesrecht und gilt überall gleich. In Hamburg unterscheiden sich vier Dinge: die Größe verfahrensfreier Gebäude, der Grunderwerbsteuersatz, die Genehmigungsschwelle beim Verkauf landwirtschaftlicher Flächen und das Portal für Bodenrichtwerte.

Wie groß darf die Hütte sein?

Verfahrensfrei sind nach Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a der Anlage zu § 61 HBauO Gebäude bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt — aber nicht im Außenbereich.

Die Freistellung gilt nur unter einer Bedingung: Das Gebäude muss eingeschossig sein, darf keine Aufenthaltsräume haben und die 30 Kubikmeter gelten je zugehörigem Hauptgebäude — ohne ein solches Hauptgebäude greift die Freistellung nicht.

Im Außenbereich hilft die Landesbauordnung hier also nicht weiter. Dort bleibt es bei der Grundregel: Für gewöhnliche Gartenhäuser gibt es keine Freistellung, und zulässig sind sie nach § 35 BauGB ohnehin nur ausnahmsweise. Freigestellt sind in der Regel nur Gebäude, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen — und dafür braucht es einen Betrieb, nicht eine Fläche.

Verfahrensfrei heißt nicht zulässig. Die Landesbauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — und im Außenbereich lautet die Antwort fast immer nein. Mehr dazu im Ratgeber Darf ich hier ein Gartenhaus bauen?

Die drei Wörter „je zugehörigem Hauptgebäude" entscheiden hier alles. Sie knüpfen die Freistellung an ein vorhandenes Hauptgebäude, und auf einer unbebauten Freizeitfläche gibt es keines. Dann hilft auch eine Hütte von fünf Kubikmetern nicht weiter — es bleibt beim Verfahren. Kein anderes Bundesland formuliert seine Grundnummer so. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nicht nach der zulässigen Größe, sondern zuerst danach, ob auf dem Grundstück ein genehmigtes Hauptgebäude steht.

Was in Hamburg außerdem ohne Bauantrag geht

Hamburg formuliert an mehreren Stellen enger als die übrigen Länder. Diese fünf Nummern betreffen ein Freizeitgrundstück unmittelbar.

Wochenendhäuser nur im festgesetzten Wochenendhausgebiet

Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i. Verfahrensfrei sind „Wochenendhäuser in festgesetzten Wochenendhausgebieten". Das Wort „festgesetzt" verweist auf den Bebauungsplan: Es genügt nicht, dass eine Siedlung so aussieht oder so heißt — das Gebiet muss als Wochenendhausgebiet nach § 10 BauNVO festgesetzt sein. Anders als Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die auf den Wochenendplatz abstellen, zählt hier die Gebietsfestsetzung. Auf Camping-, Zelt- und Wochenendplätzen sind daneben Wohnwagen, Zelte und Anlagen ohne Gebäudecharakter frei (Nummer 10 Buchst. d).

Schwimmbecken: draußen nicht — und im Kleingarten auch nicht

Abschnitt I Nr. 10 Buchst. a und Nr. 6 Buchst. f. Der Wortlaut lautet „außer im Außenbereich und in Kleingartenanlagen". Diesen zweiten Ausschluss hat kein anderes der zwölf geprüften Länder. Wer in einer Hamburger Kleingartenanlage ein Schwimmbecken aufstellen will, kann sich auf die Freistellung also nicht berufen, auch wenn das Becken klein ist. Wasserbecken bis 100 Kubikmeter Beckeninhalt stehen getrennt davon bei den Behältern und tragen dort keinen solchen Vorbehalt — ob das eine oder das andere greift, hängt am Zweck der Anlage.

Erde bewegen — aber nicht an ein Gebäude heran

Abschnitt I Nr. 9 Buchst. a. Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis 2 Meter Höhe oder Tiefe und 30 Quadratmeter frei, im Außenbereich bis 300 Quadratmeter — „soweit nicht an bauliche Anlagen angeschüttet oder an baulichen Anlagen abgegraben wird". Dieser Zusatz steht sonst nirgends und zielt auf den praktisch häufigsten Fall: die Terrasse, die an die Hauswand angeschüttet wird, oder die Grube neben dem Fundament. Beides ist hier nicht freigestellt. Für das Hafennutzungsgebiet gilt eine eigene Regel, bei der die Wasserbehörde die Maße festlegt.

Der Zaun draußen nur für den Betrieb

Abschnitt I Nr. 7 Buchst. a und b. Mauern, Stützmauern und Einfriedungen bis 2 Meter Höhe sind frei, außer im Außenbereich. Dort bleiben nur offene, sockellose Einfriedungen für Grundstücke frei, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und § 201 BauGB dienen. Eine gekaufte Fläche ohne Betrieb genügt nicht.

Brunnen, Gartenlauben, Terrassendächer und Nisthilfen

Abschnitt I Nr. 4 Buchst. a, Nr. 1 Buchst. g und h. Brunnen sind ohne Einschränkung verfahrensfrei; das Wasserrecht bleibt unberührt. Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz ebenso. Terrassenüberdachungen sind bis 30 Quadratmeter Fläche und 3 Meter Tiefe frei, aber nur „vor Erdgeschossen". Bei den unbedeutenden Anlagen nennt Hamburg neben Jägerständen, Wildfütterungen und Bienenfreiständen auch „Nisthilfen für Vögel einschließlich zugehöriger Masten und Aufbauten" — eine Erwähnung, die sonst in keiner Bauordnung steht und für eine Streuobstwiese durchaus praktisch ist.

Alle Nummern am 30. Oktober 2026 im Volltext der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung der Anlage gelesen. Verfahrensfrei heißt auch hier nur: kein Bauantrag. Ob die Anlage an dieser Stelle zulässig ist, entscheidet § 35 BauGB.

Grunderwerbsteuer

Den Steuersatz legt das Land fest; § 11 GrEStG erlaubt den Ländern, vom Satz des Bundes abzuweichen. Für Hamburg ist er hier noch nicht nachgeschlagen — und eine geratene Zahl wäre an dieser Stelle schlimmer als keine. Den geltenden Satz nennt Ihnen das Finanzamt, und im Kaufvertrag steht er ohnehin.

Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte nach § 196 BauGB stehen im Portal BORIS-D und sind dort kostenfrei einzusehen. Wie man sie liest und was sie für eine konkrete Fläche bedeuten, steht im Ratgeber Was ist mein Grundstück wert?

Stand und Grenzen dieser Angaben. Geprüft am 30.10.2026. Landesrecht ändert sich, und die Zahlen oben sind Anhaltspunkte, keine Zusagen: Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde. Für Ihre Anfrage dort haben wir fertige Texte zum Kopieren.

Inserieren können Sie hier aus ganz Deutschland, kostenfrei. Vermitteln tut iMMo75 nur zwischen Stuttgart und Karlsruhe.

in Hamburg ist gerade nichts eingestellt. Das ändert sich mit dem ersten Inserat — und das kostet nichts. Wer eine Fläche abzugeben hat, erreicht hier genau die Leute, die danach suchen.

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Häufige Fragen in Hamburg

Wie groß darf ein Gartenhaus in Hamburg sein?

Verfahrensfrei sind nach Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a der Anlage zu § 61 HBauO Gebäude bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich dagegen gar nicht. Bedingung: Das Gebäude muss eingeschossig sein, darf keine Aufenthaltsräume haben und die 30 Kubikmeter gelten je zugehörigem Hauptgebäude — ohne ein solches Hauptgebäude greift die Freistellung nicht. Verfahrensfrei heißt aber nur: kein Bauantrag. Ob das Gebäude an dieser Stelle stehen darf, entscheidet § 35 BauGB — im Außenbereich regelmäßig nein.

Ist ein Gartenhaus in Hamburg genehmigungsfrei?

Das Gesetz sagt „verfahrensfrei", und das ist nicht dasselbe wie „erlaubt": Es nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab. Verfahrensfrei sind nach Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a der Anlage zu § 61 HBauO Gebäude bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt — im Außenbereich dagegen gar nicht. Ob das Gartenhaus dort stehen darf, ist eine zweite, davon unabhängige Frage, und im Außenbereich lautet die Antwort nach § 35 BauGB fast immer nein.

Wie viele Quadratmeter Gartenhaus sind in Hamburg erlaubt?

In Quadratmetern steht es nicht im Gesetz, und das ist der häufigste Rechenfehler bei diesem Thema: Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a der Anlage zu § 61 HBauO nennt 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt — also ein Volumen, nicht eine Fläche. Wer daraus Quadratmeter macht, baut ein Vielfaches zu groß. Umgekehrt gerechnet: Bei 2,50 Meter Höhe entspricht das einer Grundfläche von etwa 12 Quadratmetern, bei 3 Meter Höhe entsprechend weniger. Maßgeblich bleibt das Volumen, und gemessen wird es von der Behörde, nicht vom Katalog des Herstellers. Und in jedem Fall: Die Zahl sagt nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Ob das Gebäude dort stehen darf, entscheidet § 35 BauGB.

Brunnen bohren in Hamburg — braucht man eine Genehmigung?

Baurechtlich nicht: Abschnitt I Nr. 4 Buchst. a der Anlage zu § 61 HBauO nennt Brunnen ohne Einschränkung unter den verfahrensfreien Vorhaben, es ist also kein Bauantrag nötig. Das Wasserrecht ist davon aber unberührt, und dort liegt die eigentliche Hürde — § 46 WHG stellt nur einzelne Benutzungen des Grundwassers frei und erlaubt den Ländern zugleich, das in beide Richtungen zu ändern. Fragen Sie vor dem Bohren bei der unteren Wasserbehörde nach. Was dabei gilt und welche Fälle § 46 WHG nennt, steht im Ratgeber „Strom und Wasser auf der Parzelle".

Wochenendhaus in Hamburg kaufen — und darf es dort stehen?

Abschnitt I Nr. 1 Buchst. i der Anlage zu § 61 HBauO stellt Wochenendhäuser in FESTGESETZTEN Wochenendhausgebieten frei, ohne Größengrenze. Das Wort „festgesetzt" verweist auf den Bebauungsplan — es genügt nicht, dass eine Siedlung so heißt oder so aussieht. Das betrifft nur den Bauantrag, nicht die Zulässigkeit. Beim Kauf ist deshalb die erste Frage nicht die Größe, sondern die Lage: festgesetztes Wochenendhausgebiet, genehmigter Wochenendplatz oder schlicht Außenbereich? Das sagt Ihnen die Gemeinde kostenfrei, und es steht in keinem Exposé.

Wochenendgrundstück kaufen in Hamburg — worauf muss ich achten?

Auf dieselben drei Dinge wie überall, nur mit den Zahlen dieses Landes: Liegt die Fläche im Außenbereich, steht dort etwas Genehmigtes, und ist die Zufahrt gesichert? Dazu kommt die Größe, bis zu der Abschnitt I Nr. 1 Buchst. a der Anlage zu § 61 HBauO ein Gebäude ohne Bauantrag zulässt, und bei land- oder forstwirtschaftlichen Flächen die Frage, ob der Verkauf eine Genehmigung braucht. Angebote stehen hier gesammelt in der Liste, nicht nach Ländern getrennt — eingestellt werden kann aus ganz Deutschland.

Freizeitgrundstück in Hamburg kaufen, pachten oder mieten — was ist möglich?

Alle drei, und sie sind rechtlich nicht dasselbe: Kaufen braucht den Notar, Pacht überlässt die Fläche samt Erträgen, Miete nur den Gebrauch. Im Kleingarten wird überhaupt nicht gekauft, sondern gepachtet. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in den Ratgebern zum Kaufablauf und zum Verpachten. Eingestellt werden kann hier aus ganz Deutschland, kostenfrei — die Liste ist nicht nach Bundesländern getrennt.

Grundstück in Hamburg bebauen oder einzäunen: welche Regeln setzt die Bauordnung, wann brauchen Sie eine Baugenehmigung?

Zwei Ebenen, und sie werden ständig verwechselt: Die Bauordnung nimmt Ihnen nur den Bauantrag ab — die Größen dafür stehen oben auf dieser Seite. Ob überhaupt gebaut werden darf, entscheidet § 35 BauGB, und im Außenbereich lautet die Antwort für Gebäude fast immer nein. Daraus folgt die Reihenfolge: erst die Zulässigkeit klären, dann die Größe. Beim Zaun unterscheiden sich die Länder stärker als bei jedem anderen Thema; die Regel für dieses Land steht im Abschnitt oben.

Was kostet ein Freizeitgrundstück in Hamburg, und wo finde ich Preise und Bodenrichtwert?

Im Portal BORIS-D. Die Bodenrichtwerte werden nach § 196 BauGB von den Gutachterausschüssen ermittelt und sind dort kostenfrei einzusehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen gibt es eigene Richtwerte, die deutlich unter den Bauland-Werten liegen.

Rechtsgrundlagen

Worauf sich die Angaben auf dieser Seite stützen. Die Verweise führen zur amtlichen Fassung.

Wir geben den Inhalt der Vorschriften wieder und verlinken ihn. Ob und wie sie in Ihrem Fall gelten, beurteilen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater: eine Rechts- oder Steuerberatung dürfen und wollen wir nicht leisten.